Sicherung eines Parkverbots in der Kalbacher Hauptstraße
Begründung
Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, ein dauerhaftes Parken von Fahrzeugen unter Inanspruchnahme des Bürgersteigs vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 13 und 15 durch geeignete Maßnahmen (Poller) zu unterbinden, um sicherzustellen, dass Fußgänger diesen Bürgersteigbereich auch mit Kinderwagen und Rollatoren benutzen können. An dieser Engstelle der Kalbacher Hauptstraße, mit Bürgersteigbreiten von 1,1 und 1,2 m und einer Fahrbahnbreite von 5,2 m, hat sich trotz des Verkehrszeichens Nr. 286 (Eingeschränktes Halteverbot), ein dauerhaftes Parken von PKW und Lieferfahrzeugen entwickelt. Wegen der schmalen Fahrbahn werden die Fahrzeuge unter Benutzung des Bürgersteigs geparkt. Fußgänger sind oft gezwungen auf die Fahrbahn oder die andere Straßenseite auszuweichen.