Parkzeitbegrenzung zwischen Röntgenstraße und Kruppstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST
1024
Betreff: Parkzeitbegrenzung
zwischen Röntgenstraße und Kruppstraße Nach Kenntnis des Magistrats
verfügt die Mehrzahl der gewerblichen Anlieger auf den Grundstücken über
Parkmöglichkeiten. Die umliegenden öffentlichen Parkstände werden sowohl von
Kunden als auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gewerblichen Anlieger
genutzt. Eine
Einschränkung der Parkzeit könnte zum Nachteil der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der gewerblichen Anlieger gereichen. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um ein
Votum des Ortsbeirats, ob trotz dessen eine Einschränkung der Parkzeit erfolgen
soll. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.04.2015, OM 4067