Parkzeitbegrenzung zwischen Röntgenstraße und Kruppstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1024
Betreff: Parkzeitbegrenzung zwischen Röntgenstraße und Kruppstraße Nach Kenntnis des Magistrats verfügt die Mehrzahl der gewerblichen Anlieger auf den Grundstücken über Parkmöglichkeiten. Die umliegenden öffentlichen Parkstände werden sowohl von Kunden als auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gewerblichen Anlieger genutzt. Eine Einschränkung der Parkzeit könnte zum Nachteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gewerblichen Anlieger gereichen. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um ein Votum des Ortsbeirats, ob trotz dessen eine Einschränkung der Parkzeit erfolgen soll.