Parkzeitbegrenzung zwei Stunden halbseitig zwischen Roentgenstraße und Kruppstraße
Begründung
halbseitig zwischen Roentgenstraße und Kruppstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Roentgenstr. bis Kruppstraße auf der südlichen Seite der Victor-Slotosch-Str. die Parkzeit auf zwei Stunden zu begrenzen, um den Kundenzugang zu den ansässigen Gewerbetreibenden, u.a. ein Fitnessstudio mit dauerndem Kundenaustausch, zu ermöglichen. Begründung: Durch Dauerparker wird in dem genannten Bereich der Kundenaustausch der ortsansässigen Betriebe stark erschwert. Eine zweistündige Begrenzung zumindest auf einer der Straßenseiten wäre ein guter Kompromiss zum Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten.
Inhalt
Antrag vom 13.04.2015, OF 307/16
Betreff: Parkzeitbegrenzung zwei Stunden halbseitig zwischen Roentgenstraße und Kruppstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Roentgenstr. bis Kruppstraße auf der südlichen Seite der Victor-Slotosch-Str. die Parkzeit auf zwei Stunden zu begrenzen, um den Kundenzugang zu den ansässigen Gewerbetreibenden, u.a. ein Fitnessstudio mit dauerndem Kundenaustausch, zu ermöglichen. Begründung: Durch Dauerparker wird in dem genannten Bereich der Kundenaustausch der ortsansässigen Betriebe stark erschwert. Eine zweistündige Begrenzung zumindest auf einer der Straßenseiten wäre ein guter Kompromiss zum Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten.Beratung im Ortsbeirat: 16