Parkzeitbegrenzung zwei Stunden halbseitig zwischen Roentgenstraße und Kruppstraße
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
halbseitig zwischen Roentgenstraße und Kruppstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Roentgenstr. bis Kruppstraße auf der südlichen Seite der Victor-Slotosch-Str. die Parkzeit auf zwei Stunden zu begrenzen, um den Kundenzugang zu den ansässigen Gewerbetreibenden, u.a. ein Fitnessstudio mit dauerndem Kundenaustausch, zu ermöglichen. Begründung: Durch Dauerparker wird in dem genannten Bereich der Kundenaustausch der ortsansässigen Betriebe stark erschwert. Eine zweistündige Begrenzung zumindest auf einer der Straßenseiten wäre ein guter Kompromiss zum Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2015, OF 307/16
Betreff: Parkzeitbegrenzung zwei Stunden
halbseitig zwischen Roentgenstraße und Kruppstraße Der Ortsbeirat möge
beschließen, Die
Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Roentgenstr. bis Kruppstraße auf der
südlichen Seite der Victor-Slotosch-Str. die Parkzeit auf zwei Stunden zu
begrenzen, um den Kundenzugang zu den ansässigen Gewerbetreibenden, u.a. ein
Fitnessstudio mit dauerndem Kundenaustausch, zu ermöglichen. Begründung: Durch Dauerparker wird in dem genannten Bereich der
Kundenaustausch der ortsansässigen Betriebe stark erschwert. Eine zweistündige
Begrenzung zumindest auf einer der Straßenseiten wäre ein guter Kompromiss zum
Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR
16 am 28.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4067 2015
Die
Vorlage OF 307/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen WBE (= Ablehnung) bei
Enthaltung GRÜNE