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Ergänzungsantrag zur M 240

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1022 Betreff: Ergänzungsantrag zur M 240 Zu a): Im Jahr 2018 wurden zum Thema Vermüllung und Verschmutzung im öffentlichen Raum durch das Ordnungsamt 229 Ordnungswidrigkeitsverfahren bearbeitet. Die Vorgänge gliedern sich in folgende Sachverhalte: Unsachgemäßes Entsorgen von Kleinabfällen (58 Verfahren) Sperrmüll ohne Abfuhrtermin rausgestellt (48 Verfahren) zu frühe Bereitstellung von angemeldetem Sperrmüll (47 Verfahren) wilde Müllablagerungen (76 Verfahren). Zu b): Der Einsatz von Parkwächtern hat sich bewährt. Die Parkwächter werden immer für das jeweilige Folgejahr, für den Zeitraum vom 01.04. bis 03.10., geplant und im Rahmen der geltenden Vergabevorschriften ausgeschrieben. Die Ausschreibung und die Vergabe der Leistungen "Parkwächtereinsätze" sind für 2019 bereits erfolgt, die Parkwächter haben im April 2019 ihre Tätigkeit aufgenommen. Aktuell sind 15 Sicherheitsmitarbeiter/innen in 9 Grünflächen eingesetzt. Im Rahmen der diesjährigen Beauftragung kann die Ausweitung auf weitere Einsatzgebiete nicht erfolgen, da alle Kapazitäten gebunden sind. Die Durchführung einer ergänzenden Ausschreibung in diesem Jahr ist aus Gründen der Verfahrensdauer des Ausschreibungsverfahrens innerhalb des Leistungszeitraumes 2019 nicht realisierbar. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt unterstützt die Ausweitung des Projektes auf weitere Grünflächen, bei denen ein entsprechender Bedarf besteht. Unter der Voraussetzung, dass das Budget entsprechend zur Verfügung steht, können diese in die Planung für die Vergabe für das Jahr 2020 aufgenommen werden. Zu c): Es gibt bereits einen Austausch mit anderen Kommunen zum Thema Sauberkeit. Das Projekt #cleanffm der Stadt Frankfurt am Main findet reges Interesse bei Umlandkommunen, die Teile dieses Projektes gern übernehmen möchten. Zu d): Für den Ortsbezirk 3 - Nordend liegen keine Kenntnisse zu bestimmten Flächen vor, die bezüglich entstandener Kosten durch Schäden, Vandalismus oder wildes Grillen, außergewöhnlich auffallend sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.02.2019, V 1191