Ergänzungsantrag zur M 240
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2019, ST 1022 Betreff: Ergänzungsantrag zur M 240
Zu
a): Im Jahr 2018 wurden zum Thema
Vermüllung und Verschmutzung im öffentlichen Raum durch das Ordnungsamt 229
Ordnungswidrigkeitsverfahren bearbeitet. Die Vorgänge gliedern sich in folgende Sachverhalte:
Unsachgemäßes Entsorgen von
Kleinabfällen (58 Verfahren) Sperrmüll ohne Abfuhrtermin rausgestellt (48
Verfahren) zu frühe
Bereitstellung von angemeldetem Sperrmüll (47 Verfahren) wilde Müllablagerungen (76
Verfahren). Zu b): Der Einsatz von Parkwächtern hat sich bewährt.
Die Parkwächter werden immer für das jeweilige
Folgejahr, für den Zeitraum vom 01.04. bis 03.10., geplant und im Rahmen der
geltenden Vergabevorschriften ausgeschrieben. Die Ausschreibung und die Vergabe der Leistungen
"Parkwächtereinsätze" sind für 2019 bereits erfolgt, die Parkwächter haben im
April 2019 ihre Tätigkeit aufgenommen. Aktuell sind 15 Sicherheitsmitarbeiter/innen in 9
Grünflächen eingesetzt. Im Rahmen der diesjährigen Beauftragung kann die
Ausweitung auf weitere Einsatzgebiete nicht erfolgen, da alle Kapazitäten
gebunden sind.
Die Durchführung einer ergänzenden
Ausschreibung in diesem Jahr ist aus Gründen der Verfahrensdauer des
Ausschreibungsverfahrens innerhalb des Leistungszeitraumes 2019 nicht
realisierbar. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt
unterstützt die Ausweitung des Projektes auf weitere Grünflächen, bei denen ein
entsprechender Bedarf besteht. Unter der Voraussetzung, dass das Budget entsprechend
zur Verfügung steht, können diese in die Planung für die Vergabe für das Jahr
2020 aufgenommen werden. Zu c): Es gibt bereits einen Austausch mit anderen Kommunen
zum Thema Sauberkeit. Das Projekt #cleanffm der Stadt Frankfurt am Main findet
reges Interesse bei Umlandkommunen, die Teile dieses Projektes gern übernehmen
möchten. Zu d): Für den Ortsbezirk 3 - Nordend liegen keine
Kenntnisse zu bestimmten Flächen vor, die bezüglich entstandener Kosten durch
Schäden, Vandalismus oder wildes Grillen, außergewöhnlich auffallend sind.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.02.2019, V
1191