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Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule (ESF) nutzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Für das Areal der Liegenschaft Lurgiallee 5 wurde vom Magistrat mit dem Magistratsvortrag M 208 vom 06.12.2019 die Vorkaufssatzung Nr. 7 auf den Weg gebracht. Die Satzung wurde am 30.01.2020 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und wird mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt rechtswirksam. Die Veröffentlichung ist bislang noch nicht erfolgt. Nach Veröffentlichung stünde der Stadt Frankfurt am Main ein Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB zu. Das Grundstück wurde zuletzt Ende 2017 im Rahmen einer Zwangsversteigerung übereignet. Im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens erfolgt die Übereignung nicht auf Grundlage eines schuldrechtlichen Vertrages, sondern aufgrund eines hoheitlichen Verwaltungsakts in Form der Zuschlagserteilung. In diesem Fall wäre das gesetzliche Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB ohnehin ausgeschlossen gewesen. Im Rahmen der Zwangsversteigerung 2017 wurde der Verkehrswert auf 102 Mio. Euro festgesetzt. Dies entspricht dem gerundeten Betrag von 100 Mio. Euro, den Herr Stadtrat Schneider in der Ortsbeiratssitzung am 04.12.2019 genannt hat. Aktuellere Wertermittlungen sind dem Magistrat nicht bekannt. Der in der Anregung vorgeschlagene Erwerb der Fläche käme daher erst in Betracht, nachdem die Vorkaufsrechtssatzung Nr. 7 veröffentlicht wurde und der Eigentümer das Grundstück veräußert hat. Über einen solchen Verkauf liegen dem Magistrat keine Informationen vor. Für die Europäische Schule werden derzeit vom Magistrat verschiedene neue Standorte geprüft. Sollte sich durch eine Veräußerung des Areals die Möglichkeit eines Erwerbs der Fläche Lurgiallee 5 ergeben, würde auch diese selbstverständlich in die Prüfung einbezogen und die vom Ortsbeirat genannten positiven Faktoren für eine Verlagerung an diesen Standort näher betrachtet. Zur Standortsuche für die Europäische Schule berichtet der Magistrat regelmäßig zu den Anträgen NR 1160/2015 und NR 1282/2015 sowie der Anfrage A 842/2015, zuletzt mit Zwischenbericht B 167 vom 13.05.2019. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2019 die Frage Nr. 2261 umfassend von Stadtrat Schneider beantwortet.