Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M
263 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 922 -
Nördlich Lurgiallee hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1
Für das Gebiet Nördlich Lurgiallee in Frankfurt am Main -
Niederursel ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu
aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom
24.05.2017 zum Aufstellungsbeschluss. I.2. Der
Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu
veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes soll die Entwicklung auf dem in weiten Teilen leerstehenden
Gelände aktiv gestaltet werden. Ziel ist die Schaffung eines kleinteilig
strukturierten urbanen, gemischt genutzten und durchgrünten Wohnquartiers mit
tertiären Gewerbenutzungen und Standorten für eine Grundschule und eine
weiterführende Schule. I.3 Falls
erforderlich wird der Magistrat beauftragt, die Änderung des Regionalen
Flächennutzungsplans nach § 8 (3) Baugesetzbuch beim Regionalverband
FrankfurtRheinMain zu beantragen. II. Der
Magistrat wird beauftragt, für das erweiterte Gebiet des Bebauungsplans
zwischen Olof-Palme-Straße, Marie-Curie-Straße und Urselbach einen "Rahmenplan
Mertonviertel" zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung
vorzulegen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE
Zu I.: Lage des Plangebiets und
räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Osten des Frankfurter
Stadtteils Niederursel und hat eine Größe von circa 8,5 ha. Im Osten des Plangebietes verläuft
die Olof-Palme-Straße und die Stadtbahnlinie U2, auf Höhe des Plangebiets
befindet sich die Haltestelle "Riedwiese / Mertonviertel". Östlich der
Stadtbahnlinie liegt das Naturschutzgebiet "Riedwiese". Im Süden verläuft die
Lurgiallee mit Bürogebäuden und der Merton ́s Passage, die zum Teil eine
Versorgungsfunktion für das Gebiet erfüllt. Im Westen grenzen direkt an das Plangebiet weitere
Bürogebäude an. Im Norden schließt ein schmaler, langgezogener Grünzug an, der
eine Wegeverbindung zwischen der Olof-Palme-Straße und der Marie-Curie-Straße
schafft. Der räumliche
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 922 - Nördlich
Lurgiallee umfasst vorwiegend das Flurstück 653/1, Flur 5, Gemarkung
Niederursel/H. Um die Anschlüsse an den Straßenraum zu gewährleisten und
eventuell notwendige Anpassungen mit abzudecken, umfasst der Geltungsbereich
zusätzlich im Süden die Lurgiallee bis zur Straßenmitte und im Osten die
komplette Olof-Palme-Straße bis zu den Gleisanlagen. Bestand, städtebauliche Situation Das von der Lurgiallee
erschlossene Plangebiet wird geprägt vom 1987 entstandenen vier bis
fünfgeschossigen Lurgihaus mit ca. 87.000 m2 Bürofläche, das von der
ehemaligen Lurgi GmbH als Hauptsitz genutzt wurde. Von einem viereckigen
Zentralbau zweigen sieben stark gegliederte Nebengebäude ab. Aktuell steht der
Komplex bis auf das westliche Nebengebäude leer. Nördlich des Lurgihauses schließt sich eine
dreigliedrige eingeschossige Lagerhalle an. Im Nordosten des Plangebiets befinden sich drei
zweigeschossige Reihenhäuser, die von der Olof-Palme-Straße aus erschlossen
werden. Der südliche
Bereich ist geprägt von Stellplatzanlagen. Am südöstlichen Rand befindet sich
eine zweigeschossige Parkpalettenanlage, im Südosten ein großer Parkplatz.
Weitere zugeordnete Stellplätze für das Gelände befinden sich auf dem
südöstlich gelegenen Deponiehügel. Das Gelände ist bis auf den Bereich mit den
Reihenhäusern eingezäunt. Der einzige Zugang besteht von der Lurgiallee aus.
Eine Durchwegung des Plangebiets ist durch die Massivität des Baukörpers nicht
gegeben, es führen lediglich Wege um das Lurgihaus herum. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan
(RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den Geltungsbereich
des aufzustellenden Bebauungsplans die Fläche als "Gemischte Baufläche,
Bestand" dar. Östlich angrenzend an den geplanten Geltungsbereich sind eine
"regional bedeutsame Schienennahverkehrsstrecke oder örtliche
Schienenhauptverkehrsstrecke, Bestand" und ein "Haltepunkt im U-/Stadt- oder
Straßenbahnverkehr, Bestand" dargestellt. In der Beikarte 1 zum RegFNP ist am südlichen Rand
des geplanten Geltungsbereichs die "Lage einer Fläche, deren Böden erheblich
mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind" vermerkt. Im Zuge der Konkretisierung der
Planung ist zu prüfen, ob das vorgesehene gemischt genutzte Gebiet mit
Wohnungen und ergänzenden Gewerbenutzungen aus dem RegFNP entwickelt werden
kann. Gegebenenfalls ist eine Änderung des RegFNP im Parallelverfahren gem. § 8
(3) BauGB beim Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beantragen. Das Plangebiet liegt im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 537 - Heddernheim - Nord,
rechtsverbindlich seit dem 09.12.1986. Als Art der Nutzung ist Kerngebiet (MK)
festgesetzt. Als Maß der baulichen Nutzung sind eine Grundflächenzahl (GRZ) von
0,5 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,5 sowie eine maximale Anzahl von 8
Vollgeschossen festgesetzt. Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan soll der
Bebauungsplan Nr. 537 überplant und das bisherige Planungsrecht ersetzt
werden.
Anlass, Erfordernis und
Ziele Ausgehend von
dem weitgehenden Leerstand des Gebäudekomplexes, bestehen für das Plangebiet
starke Umnutzungsbestrebungen. Eine Wiederaufnahme der Büronutzung in
bedeutsamem Umfang ist angesichts des bereits lange andauernden Leerstands und
der schwierigen Gebäudekonfiguration mit seiner nicht in unabhängige, kleinere
Einheiten aufteilbaren Grundrissstruktur als unrealistisch einzuschätzen. In
den Fokus rücken daher der Abriss des Gebäudes und die Etablierung neuer
Nutzungen auf dem Gelände. Im Grundsatz verfolgt der Magistrat das Ziel, das
Plangebiet von einem reinen Bürostandort zu einem gemischt genutzten Gebiet mit
Wohnungen, ergänzenden tertiären Gewerbenutzungen und begleitenden
Infrastruktur- und Bildungseinrichtungen zu entwickeln. Ergänzungen fehlender
Infrastrukturen sollen auch der Belebung der umgebenden bestehenden Büro- und
Wohnnutzung zugutekommen. Das Plangebiet soll in der Nutzungs- und
Gebäudetypologie kleinteiliger strukturiert und zur Umgebung hin geöffnet
werden. Dazu sollen im Plangebiet neue Wege- und Grünverbindungen geschaffen
und mit der Umgebung stärker vernetzt werden. Ziel ist es, den gesamten Entwicklungsprozess aktiv
zu steuern, um mögliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Das geltende
Planungsrecht gibt in dieser Hinsicht zu viel Spielraum und bietet keine
ausreichenden Steuerungsmöglichkeiten für eine Nutzungsmischung, kleinteilige
Strukturen, Durchwegung und Durchgrünung des Plangebietes, so dass mit dem
aufzustellenden Bebauungsplan für das Plangebiet neues Planungsrecht geschaffen
werden soll.
Planerische Grundkonzeption Um die gewünschte Durchmischung des Plangebiets zu
gewährleisten, soll das jetzige flächendeckende Kerngebiet zugunsten kleinerer
Baugebiete mit Wohnungen und diese ergänzenden Nutzungen überplant werden.
Zusätzlich sollen Standorte für eine Grundschule und eine weiterführende Schule
planungsrechtlich gesichert werden. Die neuen Baugebiete sollen durch neue Straßen- und
Wegeverbindungen und Freiräume in kleinere Einheiten gegliedert und miteinander
verbunden werden. Es sollen zur Vernetzung mit den umliegenden Freiräumen grüne
Wegeverbindung durch das Plangebiet angelegt werden. Das Plangebiet soll sich
anstelle der bisherigen abschottenden Anmutung zu den angrenzenden Bereichen
öffnen und neue Zugänge schaffen. Dies gilt besonders für den Bereich um die
Stadtbahnhaltestelle, an der ein Entree in das Plangebiet entstehen sollte.
Im Geltungsbereich des
Bebauungsplans sollen maximal 85.000 qm Bruttogrundfläche (inklusive möglicher
Staffelgeschosse) mit einem Anteil von mindestens 70 % für Wohnen ermöglicht
werden. Für die Gebiete,
in denen auch gewohnt werden soll, wird eine GRZ von 0,4 angestrebt. Die
maximale Anzahl von 5 Vollgeschossen soll außer an städtebaulich besonders
herausgehobenen Stellen nicht überschritten werden. Über städtebauliche Verträge soll gewährleistet
werden, dass mindestens 30 % der neu entstehenden Bruttogeschossfläche im
geförderten Wohnungsbau entstehen. Die aus den neuen Wohnungen im Plangebiet
entstehenden Bedarfe an sozialer Infrastruktur und Bildungseinrichtungen sollen
komplett innerhalb des Plangebiets untergebracht werden. Zusätzlich soll dem
dringenden Bedarf nach einer weiterführenden Schule im Frankfurter Norden
Rechnung getragen werden. Daher sollen für die Unterbringung einer Grundschule
und einer weiterführenden Schule im Plangebiet Gemeinbedarfsflächen mit einer
Grundstücksfläche von 20.000 qm bereitgestellt werden. Zur Sicherung der Nahversorgung
soll geprüft werden, welche Versorgungseinrichtungen im Plangebiet notwendig
und sinnvoll sind, um das bestehende Angebot durch die umliegenden Discounter
und die Merton ́s Passage zu ergänzen. Um eine hohe städtebauliche Qualität für das
Plangebiet zu gewährleisten, soll auf Basis der beschriebenen Rahmenbedingungen
ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden. Zu II.: Das Plangebiet befindet sich im Zentrum des
Mertonviertels und ist daher auch städtebaulich stark vernetzt mit der Umgebung
zu bewerten und zu planen. Daher soll parallel zum Bebauungsplan Nr. 922 ein
"Rahmenplan Mertonviertel" erstellt werden, der den gesamten Bereich zwischen
Marie-Curie-Straße, Olof-Palme-Straße und Urselbach umfasst. In diesem
Rahmenplan sollen mittel- bis langfristige Ziele für das Mertonviertel
dargestellt werden, die auch das Plangebiet betreffen und in den Bebauungsplan
einfließen sollen. Thematische Schwerpunkte sollen dabei u.a. die
Nutzungsstrukturen, Zukunftsperspektiven, Freiraumgestaltungen,
Wegeverbindungen, Infrastrukturversorgungen sein. Der Rahmenplan soll mit Beteiligung der
EigentümerInnen, NutzerInnen und BewohnerInnen erstellt werden. Im Zuge der Bearbeitung des
Rahmenplans soll geklärt werden, ob die Notwendigkeit besteht, den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 922 zu erweitern oder ggf. weitere
Bebauungspläne aufzustellen.
Anlage 1_Lageplan (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket:
03.01.2018 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.01.2018, TO I, TOP
25 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 263
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen
FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
18. Sitzung des OBR 8
am 25.01.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Die Vorlage M
263 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 18. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2018, TO II, TOP 26 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 263
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen
FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 20. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 263
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
19. Sitzung des OBR 8
am 15.02.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage M 263
wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 LINKE.,
FDP, BFF, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) bei einer
Enthaltung LINKE. Beschlussausfertigung(en): §
2289, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018