Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M
208 Betreff: Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich
Lurgiallee - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
I. Der vorgelegte Entwurf
der Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee - wird nach § 25 (1) Satz
1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung ist
entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Der Magistrat ist mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung (§ 2289 vom 01.02.2018) beauftragt für das
Gebiet nördlich der Lurgiallee den Bebauungsplan
Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee, im Stadtteil Niederursel
aufzustellen sowie den Rahmenplan Mertonviertel zu entwickeln. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 922 soll
die Entwicklung auf dem in weiten Teilen leerstehenden Gelände aktiv gestaltet
werden. Ziel ist die Schaffung eines kleinteilig strukturierten urbanen,
gemischt genutzten und durchgrünten Wohnquartiers mit tertiären
Gewerbenutzungen sowie Standorten für eine Grundschule und eine weiterführende
Schule. Das Plangebiet befindet sich im
Zentrum des Mertonviertels und ist somit als städtebaulich mit der Umgebung
stark vernetzt zu bewerten. Daher soll parallel zum Bebauungsplan Nr. 922
der Rahmenplan Mertonviertel erstellt werden, der den gesamten Bereich zwischen
Marie-Curie-Straße, Olof-Palme-Straße und Urselbach umfasst und die mittel- bis
langfristigen Ziele und Entwicklungschancen für das Mertonviertel darstellt.
Die Ergebnisse, die das Plangebiet betreffen, sollen in den Bebauungsplan Nr.
922 einfließen.
Aufgrund der zentralen Lage nimmt
das Plangebiet eine Schlüsselrolle für die zukünftige Entwicklung des
Mertonviertels ein. Das Areal weist nun jedoch schon länger andauernde
Leerstände auf, weil sich innerhalb des heutigen Gebäudebestands seit geraumer
Zeit keine neuen Mieter für eine gewerbliche Nutzung finden lassen. Zudem
verlaufen Verhandlungen mit den Eigentümern über die Nutzung des Grundstücks
nicht zielführend, da sich deren Nutzungsvorstellungen nicht mit dem aktuellen
bzw. zukünftig angestrebten Planungsrecht vereinbaren lassen. Insgesamt ist bei
den Eigentümern eine zögerliche und abwartende Haltung, gepaart mit vagen
Verkaufsabsichten anzunehmen. Durch die andauernden Leerstände und die fehlenden
Entwicklungsabsichten im Plangebiet wird die wichtige Initialzündung für die
Weiterentwicklung des Mertonviertels blockiert. Mit den geplanten
städtebaulichen Maßnahmen soll eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung in
diesem Bereich und eine aktive Entwicklung des Grundstücks im Sinne der
formulierten städtebaulichen Ziele des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee sichergestellt werden.
Insgesamt soll das Gebiet von einem reinen Bürostandort zu einem gemischt
genutzten Gebiet mit Wohnungen, ergänzenden tertiären Gewerbenutzungen und
begleitenden Infrastruktur- und Bildungseinrichtungen entwickelt werden. Das
Plangebiet soll in der Nutzungs- und Gebäudetypologie kleinteiliger
strukturiert und zur Umgebung hin geöffnet werden. Dazu sollen im Plangebiet
neue Wege- und Grünverbindungen geschaffen und mit der Umgebung stärker
vernetzt werden. Ziel ist es, den gesamten Entwicklungsprozess aktiv zu
steuern, um mögliche Fehlentwicklungen zu verhindern und eine adäquate
städtebauliche Entwicklung für das Gebiet zu gewährleisten. Außerdem soll die
Flächenbereitstellung für die beiden dringend benötigten Schulen erleichtern
werden.
Die Stadt Frankfurt am Main
beabsichtigt, im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans
Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee städtebauliche Maßnahmen durchzuführen. Ziel
ist die Schaffung eines kleinteilig strukturierten, urbanen, gemischt genutzten
und durchgrünten Wohnquartiers mit tertiären Gewerbenutzungen sowie Standorten
für Bildungseinrichtungen. Zur Sicherung dieser Entwicklung soll für den in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee eine
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr.
2 BauGB erlassen werden. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt im
Geltungsbereich der Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee die zuvor
beschriebenen städtebaulichen Maßnahmen durchzuführen und kann auf dieser
Grundlage an diesen Grundstücken ein besonderes Vorkaufsrecht geltend machen.
Die wegfallenden Gewerbeflächen sind
gemäß Zielsetzungen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms und des ISTEK in
anderen Plangebieten zu kompensieren. Die durch die Vorkaufssatzung ggf. entstehenden
Kosten werden aus den laufenden Haushaltsmitteln des Amtes für Bau und
Immobilien finanziert, soweit hierfür ausreichende Mittel vorhanden sind.
Derzeit steht für alle Erwerbsvorgänge in der Stadt Frankfurt am Main ein
Betrag in Höhe von jährlich rund 25,2 Mio. € zur Verfügung. Anlage 1_Vorkaufssatzung (ca. 582 KB) Anlage 2_Karte_Geltungsbereich (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
23.01.2020, OA 525
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
23.01.2020, OA 525
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8
Versandpaket: 11.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP
22 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 208 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER;
AfD und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 8
am 23.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 208 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 40
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 525 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 208 = Annahme, OA 525 = Ablehnung)
39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 37
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 525 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (=
Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5200, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 0