Spielplatz für Krabbel- und Kleinkinder einrichten und Radständer am Eschersheimer Freibad erneuern!?????
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2007, ST
1008
Betreff: Spielplatz für
Krabbel- und Kleinkinder einrichten und Radständer am Eschersheimer Freibad
erneuern! Die zwischenzeitlich
durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass es grundsätzlich möglich wäre,
ein Geländeteilstück des Eschersheimer Freibades neben der
Fried-Lübbecke-Schule zur Errichtung eines Spielplatzes für Krabbelkinder und
Kleinkinder zu nutzen. Bei dem Gelände handelt es sich jedoch um Eigentum der
BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF). Sollte das Eigentum für das
Grundstücksteilgelände zur Stadt wechseln, müsste der BBF mindestens der Betrag
als Kaufpreis erstattet werden, der als Verlust aus Anlagenabgang bei der BBF
entstünde. Diesbezüglich wird die BBF auf das Grünflächenamt zukommen.
Aus fachtechnischer Sicht ist festzustellen, dass die
Bedarfsdeckung mit Spielplätzen in Eschersheim generell als gut zu bewerten ist. Allerdings
sind diese Spielplätze, was die Geräteausstattung betrifft, in der Regel
überwiegend für Kinder ab 3 Jahren ausgelegt. Insofern wäre die Einrichtung
eines Spielplatzes an der genannten Stelle, angesichts der Nähe der
Krabbelstube und auf deren Bedürfnisse für Kleinstkinder abgestimmt, durchaus
sinnvoll. Vorbehaltlich einer weiteren fachlichen Prüfung und der Klärung
verschiedener Fragen könnten vom Grünflächenamt die entsprechenden Arbeiten zur
Herrichtung übernommen werden. Zur Klärung steht zum Beispiel an, in welcher
Größe und mit welcher Ausstattung der Spielplatz herzurichten wäre und wann er
im Hinblick auf die Finanzierung sowohl der Inves-titonskosten als auch der
Grundstückskosten realisiert werden könnte. Haushaltsmittel stehen aktuell beim
Grünflächenamt für diese Maßnahme nicht zur Verfügung. Die wünschenswerte Fahrradständererneuerung wird erfolgen,
so bald Klarheit dahin gehend besteht, ob und an welchem genauen Standort der
Spielplatz errichtet werden soll. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.03.2007, OM 1031
Antrag vom
28.02.2013, OF
574/9
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2013, OM 2059