Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h
Begründung
km/h Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob auf der Leuchte in beiden Fahrtrichtungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h einzurichten ist. Begründung: In der Höhe Rangenbergstraße/ Philipp-Puth-Str. kommt es an dem Zebrastreifen in der Leuchte öfters zu gefährlichen Situationen, teils merken die PKW-Fahrer den Fußgänger zu spät, oder es wird einfach ignoriert, das jemand den Zebrastreifen überqueren will. Durch eine Tempobegrenzung würde der Autofahrer gezwungen langsamer zu fahren, und könnte eher Fußgänger beim überqueren wahrnehmen. Auch unter dem Gesichtspunkt, das dieser Überweg zum offiziellen Schulweg gehört. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung würde gesamten Straßenverlauf gut tun, da sie durch ihre sehr lange Gerade zum schnellfahren verleitet.