Wiedereröffnung des Boehleparks (II)
Begründung
(II) Vorgang: OM 4509/15 OBR 5; ST 76/16; OM 947/16 OBR 5; ST 532/17 Nachdem nun wieder ein Jahr ohne Aussage zur Wiedereröffnung des Boehleparks ins Land gegangen ist, bittet der Ortsbeirat 5 erneut den Magistrat sich um die Wiedereröffnung des Boehleparks zu bemühen und sich dazu mit der Hessenwasser GmbH in Verbindung zu setzen. Dabei ist die Hessenwasser GmbH auf ihre kommunale Trägerschaft hinzuwiesen und ihre damit verbundene Verpflichtung für das Gemeinwohl. Begründung: Der Ortsbeirat 5 fordert bereits seit 2007 die Wiedereröffnung des im Jahr 2004 für die Öffentlichkeit geschlossenen Boehleparks in Sachsenhausen-Süd. Der frühere Magistrat hat dies mit Verweis auf die Kosten und das Vorhaben der Hessenwasser GmbH, den unterirdischen Wasservorratsbehälter im Boehlepark zu sanieren, mit seiner Stellungnahme vom 11.01.2016, ST 76, abgelehnt. Auf erneute Nachfrage des Ortsbeirates 5 hat der derzeitige Magistrat in seiner ST 532 vom 03.03.2017 mitgeteilt, dass von der Hessenwasser GmbH, welche sich zu 100% in kommunaler Hand befindet (die Stadt Frankfurt hält über die Mainova AG 36,4 %) keine Zusage zu erhalten ist in welcher Form die Wasserbehälter saniert werden könnten und auch keine Zeiträume genannt werden. Dieser Zustand ist nicht länger hinzunehmen. Insofern ist die Hessenwasser GmbH auf ihre kommunale Trägerschaft hinzuweisen und ihre damit verbundene Verpflichtung für das Gemeinwohl. Sollte die Hessenwasser GmbH sich weiterhin einer Öffnung des Parks verweigern, hat die Stadt Frankfurt im Rahmen ihrer Trägerschaft auf die Hessenwasser GmbH einzuwirken.
Inhalt
Antrag vom 10.05.2018, OF 882/5
Betreff: Wiedereröffnung des Boehleparks (II) Vorgang: OM 4509/15 OBR 5; ST 76/16; OM 947/16 OBR 5; ST 532/17 Nachdem nun wieder ein Jahr ohne Aussage zur Wiedereröffnung des Boehleparks ins Land gegangen ist, bittet der Ortsbeirat 5 erneut den Magistrat sich um die Wiedereröffnung des Boehleparks zu bemühen und sich dazu mit der Hessenwasser GmbH in Verbindung zu setzen. Dabei ist die Hessenwasser GmbH auf ihre kommunale Trägerschaft hinzuwiesen und ihre damit verbundene Verpflichtung für das Gemeinwohl. Begründung: Der Ortsbeirat 5 fordert bereits seit 2007 die Wiedereröffnung des im Jahr 2004 für die Öffentlichkeit geschlossenen Boehleparks in Sachsenhausen-Süd. Der frühere Magistrat hat dies mit Verweis auf die Kosten und das Vorhaben der Hessenwasser GmbH, den unterirdischen Wasservorratsbehälter im Boehlepark zu sanieren, mit seiner Stellungnahme vom 11.01.2016, ST 76, abgelehnt. Auf erneute Nachfrage des Ortsbeirates 5 hat der derzeitige Magistrat in seiner ST 532 vom 03.03.2017 mitgeteilt, dass von der Hessenwasser GmbH, welche sich zu 100% in kommunaler Hand befindet (die Stadt Frankfurt hält über die Mainova AG 36,4 %) keine Zusage zu erhalten ist in welcher Form die Wasserbehälter saniert werden könnten und auch keine Zeiträume genannt werden. Dieser Zustand ist nicht länger hinzunehmen. Insofern ist die Hessenwasser GmbH auf ihre kommunale Trägerschaft hinzuweisen und ihre damit verbundene Verpflichtung für das Gemeinwohl. Sollte die Hessenwasser GmbH sich weiterhin einer Öffnung des Parks verweigern, hat die Stadt Frankfurt im Rahmen ihrer Trägerschaft auf die Hessenwasser GmbH einzuwirken.