Kostenermittlung für einen Brunnen im Bieberpark
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM
853 entstanden aus Vorlage:
OF 61/15 vom
03.11.2016 Betreff: Kostenermittlung für einen Brunnen im
Bieberpark Bedingt durch eine längere Trockenphase im Herbst
dieses Jahres verringerte sich der Wasserzulauf in den Teich des Bieberparks
wiederum erheblich. Grund hierfür ist die Absenkung des Wasserspiegels in dem
sich auf Privatgelände befindenden Brunnen oberhalb des Teiches, der
normalerweise den Zulauf regelt. Bereits im letzten Sommer fiel der Teich
aufgrund des Absenkens des Wasserspiegels in diesem Brunnen über Monate hin
gänzlich trocken.
Bedingt durch den allgemeinen
Klimawandel, aber auch durch anstehende und bereits abgeschlossene Baumaßnahmen
ist auch in Zukunft mit Eingriffen in den Grundwasserhaushalt im Bereich des
Zulaufes und dadurch mit längerem Trockenfallen des Teiches zu rechnen. Mögliche nachhaltige Maßnahmen, den Wasserstand per
Pumpe aus dem erwähnten Brunnen zu regeln, können an den benötigten
Zustimmungen der drei Grundstückseigentümer(-gemeinschaften), über deren
Gelände der Zufluss heute erfolgt, sowie an einer dauerhaft nicht gesicherten
ehrenamtlichen Beteiligung Dritter scheitern. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Ortsbeirat
generell für eine Erhaltung des Teiches mit einem ausreichenden Wasserspiegel
aus. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen
und zu berichten, welche Kosten für die Anlage eines neuen Brunnens auf dem
Gelände des Bieberparks entstehen. Dabei sind die Kosten für nachfolgende
Faktoren anzugeben: 1. Pro Tiefenmeter Bohrung und Sicherung der Bohrung
des Brunnens; 2. für die
oberirdische Anlage des Brunnens (Elektroversorgung, Pumpe etc.); 3. für den Betrieb; 4.
zusätzlichen Installationskosten, wenn die Elektroversorgung so ausgerichtet
ist, dass auch bei Festen im Bieberpark dort Strom entnommen werden kann.
Der Magistrat wird weiterhin gebeten, diese Kosten
bereits bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs zu berücksichtigen. Begründung: Durch einen eigenen pumpbetriebenen Brunnen kann die
Aufrechterhaltung des Wasserstandes auch bei längeren Trockenphasen
sichergestellt werden. Der jetzige Zulauf kann erhalten bleiben (sofern der
Wasserstand des jetzigen Brunnens ausreicht). Aufgrund von Erkenntnissen aus
Baumaßnahmen im weiteren Umfeld des Parks geht der Ortsbeirat von einer
Bohrtiefe von fünf bis sechs Metern bis zum Erreichen eines ausreichenden
Grundwasserspiegels aus. Die Elektroinstallation kann ggfs. auch von Betreibern
von Festen im Bieberpark genutzt werden. Zurzeit kann Strom dazu nur von
Anliegern bezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.02.2017, ST 378
Aktenzeichen: 67 0