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Kostenermittlung für einen Brunnen im Bieberpark

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 853 entstanden aus Vorlage: OF 61/15 vom 03.11.2016 Betreff: Kostenermittlung für einen Brunnen im Bieberpark Bedingt durch eine längere Trockenphase im Herbst dieses Jahres verringerte sich der Wasserzulauf in den Teich des Bieberparks wiederum erheblich. Grund hierfür ist die Absenkung des Wasserspiegels in dem sich auf Privatgelände befindenden Brunnen oberhalb des Teiches, der normalerweise den Zulauf regelt. Bereits im letzten Sommer fiel der Teich aufgrund des Absenkens des Wasserspiegels in diesem Brunnen über Monate hin gänzlich trocken. Bedingt durch den allgemeinen Klimawandel, aber auch durch anstehende und bereits abgeschlossene Baumaßnahmen ist auch in Zukunft mit Eingriffen in den Grundwasserhaushalt im Bereich des Zulaufes und dadurch mit längerem Trockenfallen des Teiches zu rechnen. Mögliche nachhaltige Maßnahmen, den Wasserstand per Pumpe aus dem erwähnten Brunnen zu regeln, können an den benötigten Zustimmungen der drei Grundstückseigentümer(-gemeinschaften), über deren Gelände der Zufluss heute erfolgt, sowie an einer dauerhaft nicht gesicherten ehrenamtlichen Beteiligung Dritter scheitern. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Ortsbeirat generell für eine Erhaltung des Teiches mit einem ausreichenden Wasserspiegel aus. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kosten für die Anlage eines neuen Brunnens auf dem Gelände des Bieberparks entstehen. Dabei sind die Kosten für nachfolgende Faktoren anzugeben: 1. Pro Tiefenmeter Bohrung und Sicherung der Bohrung des Brunnens; 2. für die oberirdische Anlage des Brunnens (Elektroversorgung, Pumpe etc.); 3. für den Betrieb; 4. zusätzlichen Installationskosten, wenn die Elektroversorgung so ausgerichtet ist, dass auch bei Festen im Bieberpark dort Strom entnommen werden kann. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, diese Kosten bereits bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs zu berücksichtigen. Begründung: Durch einen eigenen pumpbetriebenen Brunnen kann die Aufrechterhaltung des Wasserstandes auch bei längeren Trockenphasen sichergestellt werden. Der jetzige Zulauf kann erhalten bleiben (sofern der Wasserstand des jetzigen Brunnens ausreicht). Aufgrund von Erkenntnissen aus Baumaßnahmen im weiteren Umfeld des Parks geht der Ortsbeirat von einer Bohrtiefe von fünf bis sechs Metern bis zum Erreichen eines ausreichenden Grundwasserspiegels aus. Die Elektroinstallation kann ggfs. auch von Betreibern von Festen im Bieberpark genutzt werden. Zurzeit kann Strom dazu nur von Anliegern bezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 378 Aktenzeichen: 67 0