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Kostenermittlung für einen Brunnen im Bieberpark

Vorlagentyp: OF CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER

Begründung

im Bieberpark Bedingt durch eine längere Trockenphase im Herbst diesen Jahres verringerte sich der Wasserzulauf in den Bieberparkteich wiederum erheblich. Grund ist die Absenkung des Wasserspiegel in dem sich auf Privatgelände befindenden Brunnens oberhalb des Teiches, der normalerweise den Zulauf regelt. Bereits im letzten Sommer fiel der Teich auf Grund des Absenkens des Wasserspiegel in diesem Brunnen über Monate hin gänzlich trocken. Auch in Zukunft ist bedingt durch den allgemeinen Klimawandel, aber auch durch anstehende und bereits abgeschlossene Baumaßnahmen mit Eingriffen in den Grundwasserhaushalt im Bereich des Zulaufes mit längeren Trockenfallen des Teiches zu rechnen. Mögliche nachhaltige Maßnahmen, den Wasserstand per Pumpe aus dem erwähnten Brunnen zu regeln, können an den benötigten Zustimmungen der drei Grundeigentümer(-gemeinschaften), über deren Gelände der Zufluss heute erfolgt, sowie an einer dauerhaft nicht gesicherten ehrenamtlichen Beteiligung Dritter scheitern. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat spricht sich generell für eine Erhaltung des Teiches mit einem ausreichender Wasserspiegel aus. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: welche Kosten entstehen für die Anlage eines neuen Brunnens auf dem Gelände des Bieberparks 1. pro Tiefenmeter Bohrung und Sicherung der Bohrung des Brunnens. 2. für die oberirdische Anlage des Brunnens (Elektroversorgung, Pumpe, etc.). 3. für den Betrieb. 4. welche zusätzlichen Installationskosten entstehen, wenn die Elektroversorgung so ausgerichtet ist, dass auch bei Festen im Bieberpark dort Strom entnommen werden kann. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, diese Kosten bereist bei der Aufstellung des Haushaltentwurfs zu berücksichtigen. Begründung: Durch einen eigenen pumpbetriebenen Brunnen kann die Aufrechterhaltung des Wasserstandes auch bei längeren Trockenphase sichergestellt werden. Der jetzige Zulauf kann erhalten bleiben (sofern der Wasserstand des jetzigen Brunnens ausreicht). Der Ortsbeirat geht von einer Bohrtiefe von 5 bis 6 Metern bis zum Erreichen eines ausrechenden Grundwasserspiegels aus Auf Grund von Erkanntnissen aus Baumaßnahmen im weiteren Umfeld des Parks geht der Ortsbeirat von einer Bohrtiefe von 5 bis 6 Metern bis zum Erreichen eines ausreichenden Grundwasserspiegels aus. Die Elektroinstallation kann ggfs. auch von Betreibern von Festen im Bieberpark genutzt werden. Zur Zeit kann Strom dazu nur von Anliegern bezogen werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2016, OF 61/15 Betreff: Kostenermittlung für einen Brunnen im Bieberpark Bedingt durch eine längere Trockenphase im Herbst diesen Jahres verringerte sich der Wasserzulauf in den Bieberparkteich wiederum erheblich. Grund ist die Absenkung des Wasserspiegel in dem sich auf Privatgelände befindenden Brunnens oberhalb des Teiches, der normalerweise den Zulauf regelt. Bereits im letzten Sommer fiel der Teich auf Grund des Absenkens des Wasserspiegel in diesem Brunnen über Monate hin gänzlich trocken. Auch in Zukunft ist bedingt durch den allgemeinen Klimawandel, aber auch durch anstehende und bereits abgeschlossene Baumaßnahmen mit Eingriffen in den Grundwasserhaushalt im Bereich des Zulaufes mit längeren Trockenfallen des Teiches zu rechnen. Mögliche nachhaltige Maßnahmen, den Wasserstand per Pumpe aus dem erwähnten Brunnen zu regeln, können an den benötigten Zustimmungen der drei Grundeigentümer(-gemeinschaften), über deren Gelände der Zufluss heute erfolgt, sowie an einer dauerhaft nicht gesicherten ehrenamtlichen Beteiligung Dritter scheitern. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat spricht sich generell für eine Erhaltung des Teiches mit einem ausreichender Wasserspiegel aus. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: welche Kosten entstehen für die Anlage eines neuen Brunnens auf dem Gelände des Bieberparks 1. pro Tiefenmeter Bohrung und Sicherung der Bohrung des Brunnens. 2. für die oberirdische Anlage des Brunnens (Elektroversorgung, Pumpe, etc.). 3. für den Betrieb. 4. welche zusätzlichen Installationskosten entstehen, wenn die Elektroversorgung so ausgerichtet ist, dass auch bei Festen im Bieberpark dort Strom entnommen werden kann. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, diese Kosten bereist bei der Aufstellung des Haushaltentwurfs zu berücksichtigen. Begründung: Durch einen eigenen pumpbetriebenen Brunnen kann die Aufrechterhaltung des Wasserstandes auch bei längeren Trockenphase sichergestellt werden. Der jetzige Zulauf kann erhalten bleiben (sofern der Wasserstand des jetzigen Brunnens ausreicht). Der Ortsbeirat geht von einer Bohrtiefe von 5 bis 6 Metern bis zum Erreichen eines ausrechenden Grundwasserspiegels aus Auf Grund von Erkanntnissen aus Baumaßnahmen im weiteren Umfeld des Parks geht der Ortsbeirat von einer Bohrtiefe von 5 bis 6 Metern bis zum Erreichen eines ausreichenden Grundwasserspiegels aus. Die Elektroinstallation kann ggfs. auch von Betreibern von Festen im Bieberpark genutzt werden. Zur Zeit kann Strom dazu nur von Anliegern bezogen werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 853 2016 Die Vorlage OF 61/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der dritte Satz in der Begründung beginnend mit "Der Ortsbeirat geht . ." ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen