Abwasserentsorgung, Regenwasserbewirtschaftung über Zisternen ohne Überlauf in den Kanal und Versickerung über unterirdische Rigolen in Bergen-Enkheim
Vorlagentyp: OF BFF
Begründung
Regenwasserbewirtschaftung über Zisternen ohne Überlauf in den Kanal und Versickerung über unterirdische Rigolen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat möge die folgenden Fragen beantworten:
- Stimmt es, dass seit etlichen Jahren bei Neubauten in Bergen-Enkheim von der Stadt von den Bauherren verlangt wird, die Neubauten in eine "Weiße Wanne" zu stellen, weil das Regenwasser nicht mehr in den Abwasserkanal geleitet werden darf?
- Da dies offensichtlich und beweisbar schon geschehen ist, fragen wir den Magistrat, ob ihm bekannt ist, dass der Berger Rücken als ehemaliger Meeresboden eine sehr problematische geologische Schichtung aufweist? Die zum Teil vier und mehr Meter dicke Deckschicht am Berger Hang, die aus wasserundurchlässigem Lehm/Ton/Mergel besteht, liegt auf einer bei Niederschlägen wasserführenden Sandschicht. Dies hat in nassen Jahren schon zu spektakulären Rutschungen auch von Gebäuden und Rissen in vielen Häusern geführt.
- Nachdem seit etlichen Monaten Satzungen zur Regenwasserbewirtschaftung für etliche Frankfurter Neubaugebiete vom Magistrat erlassen worden sind, fragen wir an, ob es eine solche Satzung auch für ganz Bergen-Enkheim gibt und wer die Einhaltung der Vorschriften angesichts des nicht versickerungsfähigen Bodens mit der darunter liegenden wasserführenden Schicht kontrolliert?
- Nachdem Forderungen im Ortsbeirat 16 und auch vom Magistrat angemeldet wurden, die Siedungsbeschränkung zwischen Nordring und Nordumgehung Bergen aufzuheben, um dort zu bauen und im Magistrat laut darüber nachgedacht wird, die Äcker zwischen Bergen und Niederdorfelden mit einer Trabantenstadt à la Bügel in Bonames zu bebauen und die Verdichtung im alten Baubestand rasant zunimmt, fragen wir den Magistrat, wie und wohin die Abwässer dieser geplanten Neubaugebiete entsorgt werden sollen, wenn sie denn Wirklichkeit werden sollten?
- Plant der Magistrat schon aufgrund der eingetretenen Schäden, der weiteren Verdichtung und der geplanten Neubaugebiete eine Erweiterung der Abwasserkanäle?
- Wer haftet für die Schäden an Nachbargrundstücken beim Überlaufen der genehmigten, nicht an den Abwasserkanal angeschlossenen Zisternen oder unterirdischer Versickerung des Regenwassers?
- Da alles versickerte Wasser über kurz oder lang entweder nach Norden, Richtung Bad Vilbel oder nach Süden, nach Enkheim fließt, erhöht dieses Regenwasser, schon allein durch die massenhafte weitere Versiegelung im alten Baubestand die Gefahr von Rutschungen, Rissen und Wasserschäden in den Hang- und Tallagen, denn Enkheim wurde ja zum größten Teil auf einem trockengelegten, bis in jüngste Zeit sumpfigen alten Mainarm gebaut. Wie will der Magistrat diese zu erwartenden Schäden vermeiden, wenn er weitere massive Bebauung in Bergen zulässt? Begründung: Die verheerenden Unwetter im Juni 2016 haben schwere Schäden in Bergen-Enkheim angerichtet. Es waren auch nicht die schwersten Unwetter seit hundert Jahren, sondern eines von vielen Unwettern mit schweren Schäden in den letzten 100 Jahren. Nur hat inzwischen die Verdichtung und Versiegelung enorm zugenommen, ohne dass die Abwasserkanäle entsprechend ausgebaut wurden. Es kann nicht angehen, dass die Stadt eine Regenwasserbewirtschaftung auf Kosten und Haftung der Anlieger fordert, weil die Abwasserkanäle nicht ausreichend groß ausgelegt sind. Eine Regenwasserbewirtschaftung über Zisternen mit Nutzung des Wassers kann auch für die Bauherren nützlich sein und helfen den Abwasserkanal bei Unwettern zeitweilig zu entlasten. Es kann aber nicht angehen, dass dafür die Schädigung der Bauherren und ihrer Nachbarn billigend in Kauf genommen wird, obwohl der Untergrund nicht versickerungsfähig, ja rutschgefährdet ist und trotzdem kein Überlauf in den Kanal vorgesehen ist, weil der Kanal zu klein geworden ist.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2016, OF 65/16
Betreff: Abwasserentsorgung,
Regenwasserbewirtschaftung über Zisternen ohne Überlauf in den Kanal und
Versickerung über unterirdische Rigolen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat möge die folgenden Fragen
beantworten: 1. Stimmt es, dass seit etlichen
Jahren bei Neubauten in Bergen-Enkheim von der Stadt von den Bauherren verlangt wird, die
Neubauten in eine "Weiße Wanne" zu stellen, weil das Regenwasser nicht mehr in
den Abwasserkanal geleitet werden darf? 2. Da dies offensichtlich und beweisbar schon
geschehen ist, fragen wir den Magistrat, ob ihm bekannt ist, dass der Berger
Rücken als ehemaliger Meeresboden eine sehr problematische geologische
Schichtung aufweist? Die zum Teil vier und mehr Meter dicke Deckschicht am
Berger Hang, die aus wasserundurchlässigem Lehm/Ton/Mergel besteht, liegt
auf einer bei Niederschlägen wasserführenden Sandschicht. Dies hat in nassen
Jahren schon zu spektakulären Rutschungen auch von Gebäuden und Rissen in
vielen Häusern geführt. 3.
Nachdem seit etlichen Monaten Satzungen zur Regenwasserbewirtschaftung für
etliche Frankfurter Neubaugebiete vom Magistrat erlassen worden sind, fragen
wir an, ob es eine solche Satzung auch für ganz Bergen-Enkheim gibt und wer die
Einhaltung der Vorschriften angesichts des nicht versickerungsfähigen Bodens
mit der darunter liegenden wasserführenden Schicht kontrolliert? 4. Nachdem Forderungen im Ortsbeirat
16 und auch vom Magistrat angemeldet wurden, die Siedungsbeschränkung zwischen
Nordring und Nordumgehung Bergen aufzuheben, um dort zu bauen und im Magistrat
laut darüber nachgedacht wird, die Äcker zwischen Bergen und Niederdorfelden
mit einer Trabantenstadt à la Bügel in Bonames zu bebauen und die Verdichtung
im alten Baubestand rasant zunimmt, fragen wir den Magistrat, wie und wohin die
Abwässer dieser geplanten Neubaugebiete entsorgt werden sollen, wenn sie denn
Wirklichkeit werden sollten? 5. Plant der Magistrat schon aufgrund der
eingetretenen Schäden, der weiteren Verdichtung und der geplanten Neubaugebiete
eine Erweiterung der Abwasserkanäle? 6. Wer haftet für die Schäden an Nachbargrundstücken
beim Überlaufen der genehmigten, nicht an den Abwasserkanal angeschlossenen
Zisternen oder unterirdischer Versickerung des Regenwassers? 7. Da alles versickerte Wasser über
kurz oder lang entweder nach Norden, Richtung Bad Vilbel oder nach Süden, nach
Enkheim fließt, erhöht dieses Regenwasser, schon allein
durch die massenhafte weitere Versiegelung im alten Baubestand die Gefahr von
Rutschungen, Rissen und Wasserschäden in den Hang- und Tallagen, denn Enkheim
wurde ja zum größten Teil auf einem trockengelegten, bis in jüngste Zeit
sumpfigen alten Mainarm gebaut. Wie will der Magistrat diese zu erwartenden
Schäden vermeiden, wenn er weitere massive Bebauung in Bergen zulässt? Begründung: Die verheerenden Unwetter im Juni 2016 haben schwere
Schäden in Bergen-Enkheim angerichtet. Es waren auch nicht die schwersten
Unwetter seit hundert Jahren, sondern eines von vielen Unwettern mit schweren
Schäden in den letzten 100 Jahren. Nur hat inzwischen die Verdichtung und
Versiegelung enorm zugenommen, ohne dass die Abwasserkanäle entsprechend
ausgebaut wurden. Es kann nicht angehen, dass die Stadt eine
Regenwasserbewirtschaftung auf Kosten und Haftung der Anlieger fordert, weil
die Abwasserkanäle nicht ausreichend groß ausgelegt sind. Eine
Regenwasserbewirtschaftung über Zisternen mit Nutzung des Wassers kann auch für
die Bauherren nützlich sein und helfen den Abwasserkanal bei Unwettern
zeitweilig zu entlasten. Es kann aber nicht angehen, dass dafür die Schädigung
der Bauherren und ihrer Nachbarn billigend in Kauf genommen wird, obwohl der
Untergrund nicht versickerungsfähig, ja rutschgefährdet ist und trotzdem kein
Überlauf in den Kanal vorgesehen ist, weil der Kanal zu klein geworden ist.
Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16
am 01.11.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 792 2016
Die
Vorlage OF 65/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat gebeten
wird, den Sachverhalt zu prüfen und zu berichten.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme