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Böllerverbot im Neuen Rebstockpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann auf Grundlage der Grünanlagensatzung eine Grünanlage oder einzelne Teile zu bestimmten Zeiten für die allgemeine Benutzung oder für bestimmte Nutzungsformen sperren (§7 Benutzungssperre, Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main). Das Abbrennen von Feuerwerk ist durch die

  1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) per Bundesgesetz geregelt. So ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am 31.12. und 01.01 eines jeden Jahres ganztägig erlaubt. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen von Feuerwerk generell verboten. Pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung können aufgrund der
  2. SprengV in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden verboten werden. Diese Regelung ist jedoch nicht zielführend, da z.B. Silvesterraketen oder Feuerwerksbatterien keine ausschließliche Knallwirkung haben und somit nicht unter dieses Verbot fallen würden. Das "Böllerverbot" des letzten Jahreswechsels für die Zeil sowie den Eisernen Steg stützte sich auf das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) aufgrund der Angriffe auf Polizei und Rettungsdienste bzw. unbeteiligte Passanten. Für den Schutz von Parks und Grünanlagen und Anwohnenden kann diese gesetzliche Grundlage nicht angewandt werden. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn der Bundesgesetzgeber auf den zunehmenden Wunsch der Bevölkerung reagieren und den Umgang mit Silvesterfeuerwerk insbesondere mit Knallwirkung stärker reglementieren oder dieses ganz verbieten würde. Sofern der Ortsbeirat es wünscht, kann der Magistrat für den neuen Rebstockpark auf Basis der Grünanlagensatzung ein temporäres Verbot von Feuerwerk/Böllern erlassen. Dies wäre auf den Bereich der Grünanlage beschränkt. In den umliegenden Grundstücken oder Straßen wäre das Abbrennen/Zünden von Pyrotechnik am 31.12. und am 01.01. des Jahres weiterhin erlaubt.