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Neugestaltung des Heinrich-Kraft-Spielparks für Kinder

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 720 entstanden aus Vorlage: OF 66/11 vom 08.09.2016 Betreff: Neugestaltung des Heinrich-Kraft-Spielparks für Kinder Der Magistrat wird aufgefordert, - für den brachliegenden Teil des Heinrich-Kraft-Parks ein Nutzungskonzept unter Einbeziehung des Ortsbeirates zu erstellen; - für einen Spielpark angemessene sanitäre Einrichtungen zu errichten; - eine Optimierung des Parkplatzes mit Parkmöglichkeiten für Behinderte zu planen; - die entsprechenden Mittel für die Maßnahmen spätestens im Frühjahr 2017 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Heinrich-Kraft-Park soll in seiner Art der Nutzung primär für behinderte und nicht behinderte Kinder zur Verfügung stehen. Er war einst als Spielpark für Kinder angelegt worden. Der vordere Bereich ist eine Baustelle und mit Zäunen abgesperrt. Dieser sollte unbedingt im Sommer 2017 den Kindern zur Verfügung stehen. Der Heinrich-Kraft-Park zeichnet sich besonders durch seinen integrativen Tabaluga-Spielbereich (Peter-Maffay-Stiftung) aus. Hier können behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in einem besonders groß konstruierten Spielbereich spielen. Die Parksituation ist dort oft angespannt und es wird verbotswidrig geparkt. Daher sind ortsnahe Behindertenparkplätze an einem Spielplatz, der besonders auch für behinderte Menschen angepasst wurde, sinnvoll. Diese Sonderparkplätze existieren dort zurzeit nicht. Die Toilettenanlagen sind nicht existent und die Notdurft wird auf den Waldwegen oder auf den angrenzenden privaten Liegenschaften verrichtet. Es wurde sich im Ortsbeirat öffentlich und massiv durch Bürgerinnen und Bürger über die bekannten katastrophalen Zustände beschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 168 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1362 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1363 Antrag vom 06.11.2020, OF 788/11 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6961 Aktenzeichen: 67 2

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