Neugestaltung des Heinrich-Kraft-Spielparks für Kinder
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM
720 entstanden aus Vorlage:
OF 66/11 vom
08.09.2016 Betreff: Neugestaltung des Heinrich-Kraft-Spielparks
für Kinder Der Magistrat wird aufgefordert, - für den brachliegenden Teil des
Heinrich-Kraft-Parks ein Nutzungskonzept unter Einbeziehung des Ortsbeirates zu erstellen; - für einen Spielpark angemessene sanitäre
Einrichtungen zu errichten; - eine Optimierung des Parkplatzes mit
Parkmöglichkeiten für Behinderte zu planen; - die entsprechenden Mittel für die Maßnahmen
spätestens im Frühjahr 2017 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Heinrich-Kraft-Park soll in seiner Art der
Nutzung primär für behinderte und nicht behinderte Kinder zur Verfügung stehen.
Er war einst als Spielpark für Kinder angelegt worden. Der vordere Bereich ist
eine Baustelle und mit Zäunen abgesperrt. Dieser sollte unbedingt im Sommer
2017 den Kindern zur Verfügung stehen. Der Heinrich-Kraft-Park zeichnet sich
besonders durch seinen integrativen Tabaluga-Spielbereich
(Peter-Maffay-Stiftung) aus. Hier können behinderte Kinder gemeinsam mit nicht
behinderten Kindern in einem besonders groß konstruierten Spielbereich spielen.
Die Parksituation ist dort oft angespannt und es wird verbotswidrig geparkt.
Daher sind ortsnahe Behindertenparkplätze an einem Spielplatz, der besonders
auch für behinderte Menschen angepasst wurde, sinnvoll. Diese Sonderparkplätze
existieren dort zurzeit nicht. Die Toilettenanlagen sind nicht existent und die
Notdurft wird auf den Waldwegen oder auf den angrenzenden privaten
Liegenschaften verrichtet. Es wurde sich im Ortsbeirat öffentlich und massiv
durch Bürgerinnen und Bürger über die bekannten katastrophalen Zustände
beschwert. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2017, ST 168
Anregung an den
Magistrat vom 13.03.2017, OM 1362
Anregung an den
Magistrat vom 13.03.2017, OM 1363
Antrag vom
06.11.2020, OF
788/11
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6961
Aktenzeichen: 67 2