Ortsbeirat bei Planungen für den Heinrich-Kraft Park mit einbeziehen
Begründung
Heinrich-Kraft Park mit einbeziehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten VertreterInnen des OBR 11 bei den Planungen für den Heinrich-Kraft Park mit einzubeziehen. Der OBR und die Öffentlichkeit werden über wichtige Zwischenschritte informiert. Begründung: In der ST 168 (vom 13.1.2017) kündigt der Magistrat an durch sein Fach Amt (Grünflächenamt) ein Nutzungskonzept für den Heinrich-Kraft Park zu entwickeln. In seinem Antrag (OF66/11) hat der Ortsbeirat 11 gebeten bei dieser Entwicklung beteiligt zu werden. Dieses schafft die Möglichkeit, die Sichtweise von ParkbesucherInnen mit einzubeziehen und verkürzt zeitliche Abläufe. Falls eine vollständig erarbeitete Konzeption vom OBR nicht befürwortet werden kann, gehen durch evtl. notwendige Nachplanungen viele Monate verloren.