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Ortsbeirat bei Planungen für den Heinrich-Kraft Park mit einbeziehen

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

Heinrich-Kraft Park mit einbeziehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten VertreterInnen des OBR 11 bei den Planungen für den Heinrich-Kraft Park mit einzubeziehen. Der OBR und die Öffentlichkeit werden über wichtige Zwischenschritte informiert. Begründung: In der ST 168 (vom 13.1.2017) kündigt der Magistrat an durch sein Fach Amt (Grünflächenamt) ein Nutzungskonzept für den Heinrich-Kraft Park zu entwickeln. In seinem Antrag (OF66/11) hat der Ortsbeirat 11 gebeten bei dieser Entwicklung beteiligt zu werden. Dieses schafft die Möglichkeit, die Sichtweise von ParkbesucherInnen mit einzubeziehen und verkürzt zeitliche Abläufe. Falls eine vollständig erarbeitete Konzeption vom OBR nicht befürwortet werden kann, gehen durch evtl. notwendige Nachplanungen viele Monate verloren.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2017, OF 179/11 Betreff: Ortsbeirat bei Planungen für den Heinrich-Kraft Park mit einbeziehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten VertreterInnen des OBR 11 bei den Planungen für den Heinrich-Kraft Park mit einzubeziehen. Der OBR und die Öffentlichkeit werden über wichtige Zwischenschritte informiert. Begründung: In der ST 168 (vom 13.1.2017) kündigt der Magistrat an durch sein Fach Amt (Grünflächenamt) ein Nutzungskonzept für den Heinrich-Kraft Park zu entwickeln. In seinem Antrag (OF66/11) hat der Ortsbeirat 11 gebeten bei dieser Entwicklung beteiligt zu werden. Dieses schafft die Möglichkeit, die Sichtweise von ParkbesucherInnen mit einzubeziehen und verkürzt zeitliche Abläufe. Falls eine vollständig erarbeitete Konzeption vom OBR nicht befürwortet werden kann, gehen durch evtl. notwendige Nachplanungen viele Monate verloren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1362 2017 Die Vorlage OF 179/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Ablehnung 1 SPD