Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte.Riedbergstraße
Begründung
Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezug auf die Ortsbeiratsbeschlüsse OA 831 vom 13.3.2009, der ST 1117 vom 17.8.2009 und der OM 703 vom 2.12.2011 mit der ST 527 vom 10.4.2012, dem Ortsbeirat zu berichten, zu welchem Zeitpunkt die Grunderneuerung der Talstraße zu erwarten ist. Des Weiteren ersucht der Ortsbeirat um Auskunft, mit welchem Ergebnis die mit o. g. Beschlüssen ergangene Anregung zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Talstraße geprüft wurde. Es wird erneut auf Beschwerden der Anwohner verwiesen, die Erschütterungen in ihren Häusern infolge nicht eingehaltener Geschwindigkeitsbeschränkungen, vorwiegend durch die Busfahrzeuge der Linien 28 und 29, beklagen. Kurzfristig ausführbare Verengungen der 6,80 m breiten Fahrbahn könnten auch ohne Grunderneuerung der Straßenoberfläche zu Erleichterungen der Anwohner und zur besseren Beachtung der Tempo-30-Zone führen. Begründung: Die seit Jahren angekündigte Grunderneuerung der Talstraße ist offensichtlich weiterhin ungewiss. Deshalb erscheint es dem Ortsbeirat angebracht, erneut auf die angeregten Fahrbahnverengungen hinzuweisen. Mit dieser Maßnahme könnte, vor einer Grunderneuerung der Fahrbahnoberfläche, mit geringen Kosten eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten und damit eine verminderte Störung in den angrenzenden Wohnhäusern erreicht werden.