Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße
Begründung
zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der vorgesehenen Grunderneuerung der Talstraße, in dem Abschnitt zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße, Fahrbahnverengungen vorgenommen werden können, um die langen geraden Fahrspuren zu unterbrechen und die Fahrzeugnutzer durch die Fahrbahngestaltung auf die Geschw indigkeitsbegrenzung in der Tempo 30-Zone hinzuweisen. Begründung: Veranlasst durch den Ortsbeiratsbeschluss OA 831 vom 13.3.2009 hat der Magistrat durch die Stellungnahme ST 1117 vom 17.8.2009 dem Ortsbeirat über die im Jahr 2012 vorgesehene Grunderneuerung der Talstraße berichtet. Da in der Talstraße, bedingt durch den breiten und geradlinigen Fahrbahnausbau, die Fahrgeschwindigkeiten oft nicht der Tempo 30-Zone angemessen sind, erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, bei der Grunderneuerung Fahrbahnverengungen vorzunehmen. Die durch die Talstraße führenden Buslinien sollten einer Fahrbahnverengung nicht entgegenstehen, da auch der Busverkehr nicht immer die Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet.