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Den § 23 des Sprengstoffgesetzes konsequent in den betroffenen Bereichen im Ortsbezirk 10 umsetzen

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 10

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern nach dem bestehenden § 23 des Sprengstoffgesetzes für den Ortsbereich 10 konsequent umzusetzen. Hier gilt es, besonders die Flächen bzw. Plätze, wie beispielsweise vor Kitas und Altenheimen, an denen der Gebrauch von Feuerwerkskörpern untersagt ist, zu schützen.