Den § 23 des Sprengstoffgesetzes konsequent in den betroffenen Bereichen im Ortsbezirk 10 umsetzen
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, dass der Gebrauch von Feuerwerkskörpern nach dem bestehenden § 23 des Sprengstoffgesetzes für den Ortsbereich 10 konsequent umgesetzt wird. Hier gilt es besonders die Flächen bzw. Plätze, wie beispielsweise vor KITAS und Altenheime, an denen der Gebrauch von Feuerwerkskörpern untersagt ist, zu schützen.
Begründung
Im § 23 wird der Gebrauch von Feuerwerkskörpern klar geregelt und unter anderem unmissverständlich darauf hingewiesen, wo diese Aktionen nicht stattfinden dürfen. Darin sind auch die Zeiten festgelegt, an denen diese Aktionen nicht stattfinden dürfen. Die Verordnung ist in Zukunft konsequent umzusetzen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, CDU, Linke, FDP und AfD gegen fraktionslos (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)