Abwendungsvereinbarung
Begründung
Vorgang: OM 6431/20 OBR 3; ST 2108/20 Wie der Stellungnahme 2108 des Magistrats vom 4. 12. 2020 zu entnehmen ist, hat es der Magistrat bezüglich der Friedberger Landstraße 112 darauf verzichtet. das Vorkaufsrecht auszuüben und mit dem Käufer stattdessen eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen, wobei sich dieser "mit einer entsprechenden Vertragsstrafe bewehrt verpflichtet, die Satzungsziele umzusetzen." Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, Auskunft darüber zu erteilen, was g e n a u im Falle der Friedberger Landstraße 112 mit den Käufern vereinbart wurde. Bekamen diese tatsächlich die Möglichkeit, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen. Schließlich verpflichtet sich ein Käufer in einer Abwendungsvereinbarung doch, die Ziele der Milieuschutzsatzung einzuhalten ,die eine Eigenbedarfskündigung nur unter strengen Bedingungen erlaubt. Darüber hinaus
Inhalt
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF