Radweg Allerheiligenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.10.2018, ST 1963 Betreff: Radweg Allerheiligenstraße
Die
Allerheiligenstraße erhält zwischen Stoltzestraße und Allerheiligentor eine
einspurige Führung des Kraftfahrzeugverkehrs. Die darüber gewonnene
Fahrspurbreite ermöglicht eine Führung des Radverkehrs in beide Fahrtrichtungen
durch die Markierung von Fahrrad-Schutzstreifen und Radfahrstreifen. Zudem wird
eine Anbindung des Radverkehrs an das Allerheiligentor hergestellt. Der
Magistrat beabsichtigt die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen der im Jahr 2019
ohnehin vorgesehenen Deckenerneuerung im gleichen Abschnitt. Gerne stellt der Magistrat dem
Ortsbeirat die Planung bereits im Vorfeld der Umsetzung vor. Die durch den Ortsbeirat geforderte
Geschwindigkeitsreduzierung in der Allerheiligenstraße und Stoltzestraße wird
erfahrungsgemäß durch die Neuaufteilung der Verkehrsfläche in der
Allerheiligenstraße eintreten. Der Magistrat wird dies durch
Vorher-/Nachher-Untersuchungen überprüfen. Die Ergebnisse werden als
planerische Grundlage für eine Neuordnung des Knotenpunkts Breite
Gasse/Allerheiligenstraße/Stoltzestraße einbezogen. Der Magistrat kommt bei
Vorlage eines Planentwurfs auf den Ortsbeirat zu. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.05.2018, OM 3132
Antrag vom
23.08.2020, OF
1388/1
Auskunftsersuchen vom 15.09.2020, V 1753