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Radweg Allerheiligenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1963 Betreff: Radweg Allerheiligenstraße Die Allerheiligenstraße erhält zwischen Stoltzestraße und Allerheiligentor eine einspurige Führung des Kraftfahrzeugverkehrs. Die darüber gewonnene Fahrspurbreite ermöglicht eine Führung des Radverkehrs in beide Fahrtrichtungen durch die Markierung von Fahrrad-Schutzstreifen und Radfahrstreifen. Zudem wird eine Anbindung des Radverkehrs an das Allerheiligentor hergestellt. Der Magistrat beabsichtigt die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen der im Jahr 2019 ohnehin vorgesehenen Deckenerneuerung im gleichen Abschnitt. Gerne stellt der Magistrat dem Ortsbeirat die Planung bereits im Vorfeld der Umsetzung vor. Die durch den Ortsbeirat geforderte Geschwindigkeitsreduzierung in der Allerheiligenstraße und Stoltzestraße wird erfahrungsgemäß durch die Neuaufteilung der Verkehrsfläche in der Allerheiligenstraße eintreten. Der Magistrat wird dies durch Vorher-/Nachher-Untersuchungen überprüfen. Die Ergebnisse werden als planerische Grundlage für eine Neuordnung des Knotenpunkts Breite Gasse/Allerheiligenstraße/Stoltzestraße einbezogen. Der Magistrat kommt bei Vorlage eines Planentwurfs auf den Ortsbeirat zu. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3132 Antrag vom 23.08.2020, OF 1388/1 Auskunftsersuchen vom 15.09.2020, V 1753