Radweg Allerheiligenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 892
Betreff: Radweg Allerheiligenstraße Unter Beibehaltung des beidseitigen Haltens und Parkens in der Allerheiligenstraße zwischen Stoltzestraße und Allerheiligentor kann der für die Anlage eines neuen Radwegs erforderliche Platz nur gewonnen werden, indem die Kraftfahrzeug-Befahrbarkeit von zwei auf einen Fahrstreifen geändert wird. Im Bereich der Ampel Allerheiligentor in Richtung Allerheiligenstraße fließt der Kraftfahrzeug-Verkehr bereits jetzt nur über einen Fahrstreifen; des Weiteren lässt sich die neue Radfahrbeziehung mit verhältnismäßig geringem Aufwand in die Signalisierung der Kreuzung integrieren. Dass Radfahrer von Westen her den neuen Radweg oder Radfahrstreifen nutzen können, ist eine grundlegende Umgestaltung der Kreuzung Allerheiligenstraße/Ecke Stoltzestraße erforderlich. Eine Realisierung des Radwegs Allerheiligenstraße ist deshalb grundsätzlich möglich.