Radweg Allerheiligenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST
892
Betreff: Radweg
Allerheiligenstraße Unter Beibehaltung des
beidseitigen Haltens und Parkens in der Allerheiligenstraße zwischen
Stoltzestraße und Allerheiligentor kann der für die Anlage eines neuen Radwegs
erforderliche Platz nur gewonnen werden, indem die Kraftfahrzeug-Befahrbarkeit
von zwei auf einen Fahrstreifen geändert wird. Im Bereich der Ampel
Allerheiligentor in Richtung Allerheiligenstraße fließt der
Kraftfahrzeug-Verkehr bereits jetzt nur über einen Fahrstreifen; des
Weiteren lässt sich die neue Radfahrbeziehung mit verhältnismäßig geringem
Aufwand in die Signalisierung der Kreuzung integrieren. Dass Radfahrer von Westen her den
neuen Radweg oder Radfahrstreifen nutzen können, ist eine grundlegende
Umgestaltung der Kreuzung Allerheiligenstraße/Ecke Stoltzestraße
erforderlich. Eine Realisierung des Radwegs
Allerheiligenstraße ist deshalb grundsätzlich möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.10.2015, OM 4603
Anregung an den
Magistrat vom 04.10.2016, OM 633