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Qualität des Schulessens in Schulen im Nordend

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 3

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: a) Sind die Meldungen zutreffend, dass teilweise sehr kleine Essensportionen in den Kantinen ausgegeben werden? b) Ist es der Fall, dass Kinder durch das Essen nicht satt werden und bestenfalls auf Nachfrage einen Nachschlag von einfachen Nudeln erhalten? c) Wie beurteilt der Magistrat die Qualität und Ausgewogenheit der angebotenen Mahlzeiten? d) Gibt es ein Kontrollgremium zur Überwachung der beauftragten Dienstleister? e) Wenn ja, welche Maßnahmen hat dieses Gremium in der Vergangenheit ergriffen? Gab es Kontrollen an den Schulen? f) Ist es zutreffend, dass Eltern einen Betrag von ca. drei Euro für das Schulessen bezahlen und dieser Betrag noch einmal mit weiteren ca. sieben Euro bezuschusst wird? Hält der Magistrat diesen Gesamtbetrag für das angebotene Essen für angemessen? Am Beispiel der in der Presse abgebildeten Fotos (halbe Kartoffel, ein Klecks Zaziki, Gurkensalat) erscheint dem Ortsbeirat der Preis überzogen. g) Nimmt der Magistrat eine geringe Kundenzufriedenheit mit den Catering-Unternehmen zur Kenntnis, bespricht das mit den Auftragsnehmern und bewertet Minderleistungen und Qualitätsabweichungen bei erneuten Ausschreibungen zur Vergabe der Leistungen? h) Ist es dem Magistrat möglich und ist er dazu bereit, zukünftige Ausschreibungen derart zu gestalten, dass kleine, mittelständige, regional produzierende Unternehmen, die unter Umständen sogar in den Schulküchen kochen können, eine reelle Beteiligungschance an den Ausschreibungsverfahren haben? Der Magistrat wird gebeten, eine kurzfristige Antwort zu geben. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass eine Beantwortung innerhalb von maximal drei Monaten erfolgen muss. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, bei anstehenden Ausschreibungen der Essenvergabe an Schulen im Nordend die oben aufgeführten Aspekte unbedingt zu berücksichtigen.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 37
OBR 3
TO I, TOP 44
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
OBR 3
TO I, TOP 32
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 3
TO I, TOP 23
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 3
TO I, TOP 40
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 3
TO I, TOP 67
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 3
TO I, TOP 52
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle