Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Öffentliche Informationsveranstaltung zur Spielsituation der Kinder in der Fritz-Kissel-Siedlung

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 583 entstanden aus Vorlage: OF 142/5 vom 24.08.2016 Betreff: Öffentliche Informationsveranstaltung zur Spielsituation der Kinder in der Fritz-Kissel-Siedlung Vorgang: OM 3457/14 OBR 5; ST 906/16 Der Magistrat wird gebeten, noch im Jahr 2016 eine öffentliche Informationsveranstaltung für Kinder, Eltern und Anwohner der Fritz-Kissel-Siedlung in Sachsenhausen durchzuführen, in der die Spiel- und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten der Kinder in dieser Siedlung besprochen werden. Hierzu sollen Vertreter der drei in der Fritz-Kissel-Siedlung vertretenen Wohnungsgesellschaften (Nassauische Heimstätte, Vonovia und GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen) sowie Vertreter der Stadt Frankfurt geladen werden. Als wichtige Punkte sollen auf dieser Veranstaltung auf jeden Fall die Nutzung der Grünflächen zwischen den Häusern für die Freizeitgestaltung der Kinder und deren Eltern sowie die Spielplatzsituation innerhalb und im direkten Umfeld der Fritz-Kissel-Siedlung angesprochen werden. Begründung: Mit der Vorlage OM 3457 vom 12.09.2014 hat der Ortsbeirat den Magistrat einstimmig aufgefordert, sich bei den Wohnungsgesellschaften dafür einzusetzen, dass die Schilder mit der Aufschrift "Ballspielen verboten" in der Fritz-Kissel-Siedlung entfernt werden. Ebenso wurde in dieser Anregung die Überprüfung und ggf. Instandsetzung der Spielplätze in der Fritz-Kissel-Siedlung gefordert. Zu dieser Anregung liegt seit dem 04.07.2016 eine Stellungnahme des Magistrats vor (ST 906). Diese Stellungnahme gibt ausschließlich den Standpunkt der Nassauischen Heimstätte wieder, nach der es wegen "mannschaftsähnlicher Ballsportaktivitäten" Beschwerden von Anwohnern gegeben habe. Im Zuge dessen habe man das Ballspielen ohne jede Ausnahme untersagt. Auf den Zustand der Spielplätze wird gar nicht eingegangen, lediglich der Hinweis der Nassauischen Heimstätte ist erfolgt, dass "die angesprochene Gitterabtrennung nicht zu ihrem Bereich gehöre". Diese Stellungnahme des Magistrats ist in einem hohen Maße unbefriedigend, zumal Stellungnahmen der beiden anderen in der Fritz-Kissel-Siedlung vertretenen Wohnungsgesellschaften auch nach zwei Jahren offensichtlich nicht vorliegen bzw. nicht in die Stellungnahme des Magistrats eingeflossen sind. Inhaltlich ist zu dieser Stellungnahme auszuführen, dass der Ortsbeirat nach wie vor die Entfernung der Verbotsschilder wünscht, um gerade Kindern aus einkommensschwachen Familien die Möglichkeit zu Bewegung und körperlicher Entfaltung in unmittelbarer Nähe ihres Wohnortes zu geben. Die in der Stellungnahme von der Nassauischen Heimstätte angesprochenen "geeigneten Sportflächen" in "erreichbarer Nähe" (gemeint sind wohl der Tiroler Park sowie der Bolzplatz an der Stresemannallee in Höhe der Straße Unter den Eichen) sind wegen ihres Aschebelages insbesondere für jüngere Kinder ungeeignet (siehe Abb.1) bzw. ist es den Eltern nicht immer möglich, ihre Kinder über weitere Strecken zu entsprechenden Freizeitflächen zu begleiten oder zu transportieren. Darüber hinaus hält es der Ortsbeirat nach wie vor für dringend geboten, an den Spielplätzen innerhalb der Fritz-Kissel-Siedlung Verbesserungen vorzunehmen, denn nur ein Teil dieser Anlagen ist attraktiv und einladend gestaltet (siehe Abb.2). "Angemessen", wie die Nassauische Heimstätte öffentlich verlauten ließ, sind diese Spielstätten in ihrer Gesamtheit sicherlich nicht. Der Ortsbeirat 5 möchte mit allen beteiligten Parteien, Kindern, Eltern, Anwohnern und Vermietern, in Dialog treten, um diese unbefriedigende Situation zu besprechen und die unterschiedlichen Standpunkte im Interesse der Kinder in der Fritz-Kissel-Siedlung zu lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3457 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 906 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 54 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1365 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 608 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 2

Verknüpfte Vorlagen