Öffentliche Informationsveranstaltung zur Spielsituation der Kinder in der Fritz-Kissel-Siedlung
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM
583 entstanden aus
Vorlage: OF 142/5 vom
24.08.2016 Betreff: Öffentliche Informationsveranstaltung zur
Spielsituation der Kinder in der Fritz-Kissel-Siedlung Vorgang:
OM 3457/14 OBR 5; ST 906/16
Der Magistrat wird gebeten, noch im Jahr 2016 eine
öffentliche Informationsveranstaltung für Kinder, Eltern und Anwohner der
Fritz-Kissel-Siedlung in Sachsenhausen durchzuführen, in der die Spiel- und
Freizeitgestaltungsmöglichkeiten der Kinder in dieser Siedlung besprochen
werden. Hierzu sollen Vertreter der drei in der
Fritz-Kissel-Siedlung vertretenen Wohnungsgesellschaften (Nassauische
Heimstätte, Vonovia und GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen) sowie Vertreter
der Stadt Frankfurt geladen werden. Als wichtige Punkte sollen auf dieser
Veranstaltung auf jeden Fall die Nutzung der Grünflächen zwischen den Häusern
für die Freizeitgestaltung der Kinder und deren Eltern sowie die
Spielplatzsituation innerhalb und im direkten Umfeld der Fritz-Kissel-Siedlung
angesprochen werden. Begründung: Mit der Vorlage OM 3457 vom 12.09.2014 hat der
Ortsbeirat den Magistrat einstimmig aufgefordert, sich bei den
Wohnungsgesellschaften dafür einzusetzen, dass die Schilder mit der Aufschrift
"Ballspielen verboten" in der Fritz-Kissel-Siedlung entfernt werden. Ebenso
wurde in dieser Anregung die Überprüfung und ggf. Instandsetzung der
Spielplätze in der Fritz-Kissel-Siedlung gefordert. Zu dieser Anregung liegt seit dem 04.07.2016 eine
Stellungnahme des Magistrats vor (ST 906). Diese Stellungnahme gibt
ausschließlich den Standpunkt der Nassauischen Heimstätte wieder, nach der es
wegen "mannschaftsähnlicher Ballsportaktivitäten" Beschwerden von Anwohnern
gegeben habe. Im Zuge dessen habe man das Ballspielen ohne jede Ausnahme
untersagt. Auf den Zustand der Spielplätze wird gar nicht eingegangen,
lediglich der Hinweis der Nassauischen Heimstätte ist erfolgt, dass "die
angesprochene Gitterabtrennung nicht zu ihrem Bereich gehöre". Diese Stellungnahme des Magistrats ist in einem hohen
Maße unbefriedigend, zumal Stellungnahmen der beiden anderen in der
Fritz-Kissel-Siedlung vertretenen Wohnungsgesellschaften auch nach zwei Jahren
offensichtlich nicht vorliegen bzw. nicht in die Stellungnahme des Magistrats
eingeflossen sind.
Inhaltlich ist zu dieser
Stellungnahme auszuführen, dass der Ortsbeirat nach wie vor die Entfernung der
Verbotsschilder wünscht, um gerade Kindern aus einkommensschwachen Familien die
Möglichkeit zu Bewegung und körperlicher Entfaltung in unmittelbarer Nähe ihres
Wohnortes zu geben. Die in der Stellungnahme von der Nassauischen Heimstätte
angesprochenen "geeigneten Sportflächen" in "erreichbarer Nähe" (gemeint sind
wohl der Tiroler Park sowie der Bolzplatz an der Stresemannallee in Höhe der
Straße Unter den Eichen) sind wegen ihres Aschebelages insbesondere für jüngere
Kinder ungeeignet (siehe Abb.1) bzw. ist es den Eltern nicht immer möglich,
ihre Kinder über weitere Strecken zu entsprechenden Freizeitflächen zu
begleiten oder zu transportieren. Darüber hinaus hält es der Ortsbeirat nach wie vor
für dringend geboten, an den Spielplätzen innerhalb der Fritz-Kissel-Siedlung
Verbesserungen vorzunehmen, denn nur ein Teil dieser Anlagen ist attraktiv und
einladend gestaltet (siehe Abb.2). "Angemessen", wie die Nassauische Heimstätte
öffentlich verlauten ließ, sind diese Spielstätten in ihrer Gesamtheit
sicherlich nicht.
Der Ortsbeirat 5 möchte mit allen
beteiligten Parteien, Kindern, Eltern, Anwohnern und Vermietern, in Dialog
treten, um diese unbefriedigende Situation zu besprechen und die
unterschiedlichen Standpunkte im Interesse der Kinder in der
Fritz-Kissel-Siedlung zu lösen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2014, OM 3457
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.07.2016, ST 906
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.01.2017, ST 54
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.07.2017, ST 1365
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.03.2018, ST 608
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 2