Entfernung der Verbotsschilder mit der Aufschrift „Ballspielen verboten“ auf den Grünflächen zwischen den Häusern in der Fritz-Kissel-Siedlung
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM
3457 entstanden aus Vorlage:
OF 874/5 vom
28.05.2014 Betreff: Entfernung der Verbotsschilder mit der
Aufschrift "Ballspielen verboten" auf den Grünflächen zwischen den
Häusern in der Fritz-Kissel-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, sich bei
den betreffenden Wohnungsgesellschaften dafür einzusetzen, dass die
Verbotsschilder mit der Aufschrift "Ballspielen verboten" u. Ä. auf den
Grünflächen zwischen den Häusern in der Fritz-Kissel-Siedlung entfernt werden.
Das Ballspielen sowie jede Form des Spielens und Tobens von Kindern auf den
Rasenflächen der Fritz-Kissel-Siedlung muss ab sofort erlaubt sein. Darüber
hinaus wird der Magistrat gebeten, sich für die Überprüfung des Zustandes sowie
ggf. die Instandsetzung der Spielplätze in der Fritz-Kissel-Siedlung und die
Entfernung der hohen Stahlgitterzäune um diese einzusetzen.
Begründung: Das Einschränken des Spiel- und Bewegungsdranges von
Kindern ist ein Relikt aus Zeiten struktureller Kinderunfreundlichkeit. Diese
dürfte durchaus auch mit dazu geführt haben, dass die Fritz-Kissel-Siedlung
neben anderen Faktoren, wie die Belastung durch Flug- und Bahnlärm, für
Familien mit kleinen Kindern zunehmend unattraktiv geworden ist. Dennoch ist zu beachten, dass gerade Familien mit
geringen Einkommen auf die günstigen Wohnungen in der Fritz-Kissel-Siedlung
angewiesen sind. Benachteiligungen und Einschränkungen dieser Kinder sollen
nach dem Willen des Ortsbeirates 5 so weit wie möglich abgebaut werden. Auch
Kinder aus einkommensschwachen Familien sollen sich angemessen, das heißt ohne
räumliche und tatsächliche Einschränkungen mit Mitteln des Hausrechts,
entwickeln können.
Die Spielplätze in der
Fritz-Kissel-Siedlung bestehen meist nur aus ganz wenigen Spielgeräten und
werden selten frequentiert, obwohl viele Familien mit kleinen Kindern dort
leben. Offensichtlich wird das Angebot an Spielgeräten aus Gründen mangelnder
Attraktivität nicht angenommen. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen. Einige der
Spielplätze sind sogar mit meterhohen Stahlgitterzäunen umgeben. Diese erfüllen
keinen erkennbaren Zweck und tragen ebenfalls nicht zur Attraktivität der
Spielflächen bei. Sie sind zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.01.2015, ST 33
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.07.2016, ST 906
Antrag vom
24.08.2016, OF
142/5
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 583
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0