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Entfernung der Verbotsschilder mit der Aufschrift „Ballspielen verboten“ auf den Grünflächen zwischen den Häusern in der Fritz-Kissel-Siedlung

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3457 entstanden aus Vorlage: OF 874/5 vom 28.05.2014 Betreff: Entfernung der Verbotsschilder mit der Aufschrift "Ballspielen verboten" auf den Grünflächen zwischen den Häusern in der Fritz-Kissel-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, sich bei den betreffenden Wohnungsgesellschaften dafür einzusetzen, dass die Verbotsschilder mit der Aufschrift "Ballspielen verboten" u. Ä. auf den Grünflächen zwischen den Häusern in der Fritz-Kissel-Siedlung entfernt werden. Das Ballspielen sowie jede Form des Spielens und Tobens von Kindern auf den Rasenflächen der Fritz-Kissel-Siedlung muss ab sofort erlaubt sein. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, sich für die Überprüfung des Zustandes sowie ggf. die Instandsetzung der Spielplätze in der Fritz-Kissel-Siedlung und die Entfernung der hohen Stahlgitterzäune um diese einzusetzen. Begründung: Das Einschränken des Spiel- und Bewegungsdranges von Kindern ist ein Relikt aus Zeiten struktureller Kinderunfreundlichkeit. Diese dürfte durchaus auch mit dazu geführt haben, dass die Fritz-Kissel-Siedlung neben anderen Faktoren, wie die Belastung durch Flug- und Bahnlärm, für Familien mit kleinen Kindern zunehmend unattraktiv geworden ist. Dennoch ist zu beachten, dass gerade Familien mit geringen Einkommen auf die günstigen Wohnungen in der Fritz-Kissel-Siedlung angewiesen sind. Benachteiligungen und Einschränkungen dieser Kinder sollen nach dem Willen des Ortsbeirates 5 so weit wie möglich abgebaut werden. Auch Kinder aus einkommensschwachen Familien sollen sich angemessen, das heißt ohne räumliche und tatsächliche Einschränkungen mit Mitteln des Hausrechts, entwickeln können. Die Spielplätze in der Fritz-Kissel-Siedlung bestehen meist nur aus ganz wenigen Spielgeräten und werden selten frequentiert, obwohl viele Familien mit kleinen Kindern dort leben. Offensichtlich wird das Angebot an Spielgeräten aus Gründen mangelnder Attraktivität nicht angenommen. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen. Einige der Spielplätze sind sogar mit meterhohen Stahlgitterzäunen umgeben. Diese erfüllen keinen erkennbaren Zweck und tragen ebenfalls nicht zur Attraktivität der Spielflächen bei. Sie sind zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 33 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 906 Antrag vom 24.08.2016, OF 142/5 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 583 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0

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