Würde der Gedenkstätte am Börneplatz erhalten und stärken
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Börneplatz ist nicht Bestandteil der satzungsmäßigen Straßenreinigung und wird von der FFR GmbH im Auftrag des Magistrats aktuell zweimal in der Woche gereinigt. Zudem findet einmal wöchentlich eine Reinigung im Durchgang zur Battonnstraße und vor dem Friedhofstor statt. Befristet bis zum 30. April 2020 dürfen auf der Platzfläche fünf bis sieben Fahrzeuge parken. Grund hierfür ist eine Baumaßnahme. Nach Abschluss der Baumaßnahme stellt der Magistrat sicher, dass die Fläche nicht mehr als Parkfläche genutzt werden kann. Der Magistrat wird einen Ortstermin mit allen Beteiligten festlegen, um weitergehende Maßnahmen (insbesondere Schadensbehebung und Reinigung) zu prüfen.