Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat steht uneingeschränkt hinter dem Anspruch, die Würde der Gedenkstätte am Börneplatz zu wahren. Entsprechend sind auf dem Börneplatz keine regulären Parkplätze ausgewiesen. Aufgrund eines größeren Umbauprojektes in der Kurt-Schumacher-Straße 10 wurde das Kulturamt von den Stadtwerken um temporäre Stellplatzmöglichkeiten für Fahrzeuge der ausführenden Firmen bis zum 30.04.2020 gebeten. Hierfür wurde vom Kulturamt eine privatrechtliche temporäre Genehmigung im südwestlichen Bereich des Neuen Börneplatzes erteilt. Aufgrund der Anregung des OBR 1 wurden die Stadtwerke gebeten, auf diese Genehmigung für die restliche Bauzeit zu verzichten und eine andere Lösung für die Fahrzeuge zu finden. Dies wurde bereits zum 01.03.2020 umgesetzt. Zudem ist geplant, die Anzahl der beweglichen Poller zu reduzieren und so zu sichern, dass künftig der Bereich des Börneplatzes geschlossen ist und nur noch ausnahmsweise autorisierte Fahrzeuge in Notfällen und für Pflege- und Reinigungsarbeiten auf die Fläche gelangen können.