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Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2011, OM 55 entstanden aus Vorlage: OF 1/9 vom 02.05.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II Vorgang: OM 4732/10 OBR 9; ST 570/11 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, die Anregung OM 4732 umzusetzen, wobei die Maßgabe b) wie folgt abgeändert wird: Die Fußgängerampel zwischen Höhenblick und Felix-Dahn-Straße zu erhalten und an die Ecke zum Höhenblick zu verlegen und mit einer Sinusstein-Anrampung zu versehen, wie dies etwa für den Zebrastreifen auf dem Alternativvorschlag 2 des Straßenverkehrsamts vorgesehen war. Begründung: Wie sich inzwischen herausgestellt hat, wurde die Diesterwegschule an dem Planungsprozess und insbesondere dem Ortstermin im Jahr 2010 vom Stadtschulamt irrtümlich nicht beteiligt. Schule und Eltern haben nun deutlich gemacht, dass in ihren Augen die Fußgängerampel zwischen Höhenblick und Felix-Dahn-Straße unverzichtbar ist, zumal die Anlage problemlos arbeitet. Der vom Amt als Ersatz für die Ampel vorgeschlagene Zebrastreifen wird als nicht sicher genug angesehen, da die Kurhessenstraße an dieser Stelle von vielen Grundschülern überquert werden müsste. Der Ortsbeirat schließt sich daher den Bedenken von Schule und Eltern an und spricht sich für den Erhalt der Fußgängerampel aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2011, ST 1067 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 22.09.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1