Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.05.2011, OM
55 entstanden aus
Vorlage: OF 1/9 vom 02.05.2011
Betreff: Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück)
II Vorgang: OM
4732/10 OBR 9; ST 570/11 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, die Anregung
OM 4732 umzusetzen, wobei die Maßgabe b) wie folgt abgeändert wird: Die Fußgängerampel zwischen Höhenblick und
Felix-Dahn-Straße zu erhalten und an die Ecke zum Höhenblick zu verlegen und
mit einer Sinusstein-Anrampung zu versehen, wie dies etwa für den Zebrastreifen
auf dem Alternativvorschlag 2 des Straßenverkehrsamts vorgesehen war. Begründung: Wie sich inzwischen
herausgestellt hat, wurde die Diesterwegschule an dem Planungsprozess und
insbesondere dem Ortstermin im Jahr 2010 vom Stadtschulamt irrtümlich nicht
beteiligt. Schule und Eltern haben nun deutlich gemacht, dass in ihren Augen
die Fußgängerampel zwischen Höhenblick und Felix-Dahn-Straße unverzichtbar ist,
zumal die Anlage problemlos arbeitet. Der vom Amt als Ersatz für die Ampel
vorgeschlagene Zebrastreifen wird als nicht sicher genug angesehen, da die
Kurhessenstraße an dieser Stelle von vielen Grundschülern überquert werden
müsste. Der Ortsbeirat schließt sich daher den Bedenken von Schule und Eltern
an und spricht sich für den Erhalt der Fußgängerampel aus. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.09.2011, ST 1067
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9
am 22.09.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1