Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Begründung
Kurhessenstraße (Mittelstück) II Vorgang: OM 4732/10 OBR 9 Der Ortsbeirat nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass der Magistrat bis heute keine Stellungnahme zu der Anregung des Ortsbeirats OM 4732 vorgelegt hat. Der Magistrat wird deshalb erneut aufgefordert, die Anregung OM 4732 umzusetzen, wobei die Maßgabe b) wie folgt abgeändert wird: "b) die Fußgängerampel zwischen Höhenblick und Felix-Dahn-Straße zu erhalten und unmittelbar an die Ecke zum Höhenblick zu verlegen, wie dies etwa für den Zebrastreifen auf dem "Alternativvorschlag 2" des Straßenverkehrsamts vorgesehen war," Begründung: Wie sich inzwischen herausgestellt hat, wurde die Diesterwegschule an dem Planungsprozess und insbesondere dem Ortstermin im Jahr 2010 vom Stadtschulamt irrtümlich nicht beteiligt. Schule und Eltern haben nun deutlich gemacht, dass in ihren Augen die Fußgängerampel zwischen Höhenblick und Felix-Dahn-Straße unverzichtbar ist, zumal die Anlage problemlos arbeitet. Der vom Amt als Ersatz für die Ampel vorgeschlagene Zebrastreifen wird als nicht sicher genug angesehen, da die Kurhessenstraße an dieser Stelle von vielen Grundschülern überquert werden müsse. Der Ortsbeirat schließt sich daher den Bedenken von Schule und Eltern an und spricht sich für den Erhalt der Fußgängerampel aus.