Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 5 weiter?
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 5
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Bauleitplanung und der Bau von Immobilien im Ortsbezirk 5 durch die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betroffen sind. Insbesondere wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Welche Bauprojekte sind aktuell - aufgeschlüsselt nach Stadtteil - von Insolvenzen eines Entwicklers betroffen? Wer sind die jeweiligen Entwickler und wie lauten die genauen Adressen der betroffenen Grundstücke?
- Bei welchen Projekten sind bereits städtebauliche Verträge unterzeichnet worden? Haben diese auch nach Eröffnung der jeweiligen Insolvenzverfahren Bestand?
- Bei welchen Projekten sind festgesetzte Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Versorgungsflächen und/oder Verkehrsflächen betroffen? Welche Grünflächen, Schulneu- oder -erweiterungsbauten und Kita-Neu- oder -erweiterungsbauten können aufgrund von Insolvenzen nicht weiter geplant, gebaut oder hergestellt werden?
- Welche Maßnahmen hat der Magistrat bei Baustopps ergriffen, um nicht mehr benötigte Flächen für Baustelleneinrichtungen der Allgemeinheit zurückzugeben?
- Gibt es Bestrebungen seitens des Magistrats, betroffene Grundstücke selbst oder durch Gesellschaften in städtischer Hand zu erwerben, um diese in Eigenregie zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich der Deckung des stadteigenen Bedarfs? Aufgrund der Vielzahl der Fragen und der Komplexität der Thematik ist der Magistrat explizit dazu aufgefordert, im Rahmen von Zwischenberichten zu antworten, sollte eine Beantwortung aller Fragen in der dafür vorgesehenen Zeit nicht möglich sein.
Beratungsverlauf 6 Sitzungen
Sitzung
32
OBR 5
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
33
OBR 5
TO I, TOP 6
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
34
OBR 5
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
35
OBR 5
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
36
OBR 5
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
37
OBR 5
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle