Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 5 weiter?
Antrag
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Bauleitplanung und der Bau von Immobilien im Ortsbezirk 5 durch die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betroffen sind. Insbesondere wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Welche Bauprojekte sind aktuell - aufgeschlüsselt nach Stadtteil - von Insolvenzen eines Entwicklers betroffen, wer sind die jeweiligen Entwickler und wie lauten die genauen Adressen der betroffenen Grundstücke?
- Bei welchen Projekten sind bereits städtebauliche Verträge unterzeichnet worden? Haben diese auch nach Eröffnung der jeweiligen Insolvenzverfahren Bestand?
- Bei welchen Projekten sind festgesetzte Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Versorgungsflächen und/oder Verkehrsflächen betroffen? Welche Grünflächen, Schulneu- oder -erweiterungsbauten und KiTa-Neu- oder -erweiterungsbauten können aufgrund von Insolvenzen nicht weiter geplant, gebaut oder hergestellt werden?
- Welche Maßnahmen hat der Magistrat bei Baustopps ergriffen, um nicht mehr benötigte Flächen für Baustelleneinrichtungen der Allgemeinheit zurückzugeben?
- Gibt es Bestrebungen seitens des Magistrats, betroffene Grundstücke selbst oder durch Gesellschaften in städtischer Hand zu erwerben, um diese in Eigenregie zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich der Deckung des stadteigenen Bedarfs? Aufgrund der Vielzahl der Fragen und der Komplexität der Thematik ist der Magistrat explizit dazu aufgefordert, im Rahmen von Zwischenberichten zu antworten, sollte eine Beantwortung aller Fragen in der dafür vorgesehenen Zeit nicht möglich sein.
Begründung
Die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betrifft auch Frankfurt. Auch kleinere Wohnungsbauprojekte werden aktuell nicht fertiggestellt. Daher ist es wichtig zu erfahren, wo es aktuell genau zu Problemen kommt und welche Möglichkeiten der Magistrat bei Insolvenzen hat. Vor allem bei Insolvenzen, die Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben, wenn z.B. Schulen und KiTas nicht gebaut werden können, oder eine Grünfläche nicht angelegt werden kann. Bei Baustelleneinrichtungen, die Fuß- und Radwege sowie Parkplätze und Straßen betreffen, ist der Informationsbedarf in der Bevölkerung groß.