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Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 5 weiter?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Ziffer 1. bis 3.: Im Ortsbezirk 5 sind dem Magistrat zwei Liegenschaften bekannt, die von Insolvenzen der Eigentümerinnen betroffen sind. Beide Liegenschaften befinden sich in Niederrad. Städtebauliche Verträge wurden hier nicht geschlossen. Festgesetzte Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Versorgungsflächen oder Verkehrsflächen sind nicht betroffen. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte verzichtet der Magistrat auf eine genaue Angabe der betreffenden Liegenschaften. Zu Ziffer 4.: Erhält der Magistrat die Meldung über die Insolvenz eines Unternehmens, wird geprüft, ob es eine Sondernutzungsgenehmigung für eine Baustelleneinrichtungsfläche gibt. Bauliche Sondernutzungsgenehmigungen können widerrufen werden, beispielsweise wenn keine Bautätigkeit mehr vorliegt. Eine dauerhafte Nutzung des öffentlichen Raumes für private Zwecke ist nicht erlaubnisfähig. Im Falle einer Insolvenz, kann die Sondernutzungserlaubnis widerrufen werden. Zu Ziffer 5.: Der Magistrat prüft liegenschaftsbezogen, ob und wieweit eine Übernahme betroffener Liegenschaften darstellbar und zielführend ist.