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Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, beim Neubau eines Wohnhauses auf der Fläche des Glauburgbunkers folgende Punkt bei der Baugenehmigung besonders zu berücksichtigen: - Das neue Wohnhaus ist nach den vorliegenden Plänen bis an die Grenze zum Glauburgplatz geplant (ehemalige Terrassenmauer, direkt anschließend an den Spielplatz). Es ist zu vermuten, dass durch diese unmittelbare Nähe Konflikte entstehen. Es wird gebeten, hier einen gewissen Abstand zu halten. - Der geplante Vorgarten zur Schwarzburgstraße erscheint sehr schmal. Es wird darum gebeten, hier Vorgaben zu erlassen, die mehr Abstand zwischen dem Wohnhaus und dem Bürgersteig zur Schwarzburgstraße lassen, also einen tieferen Vorgarten. - Der Vorgarten soll durch eine getrennte Zu- und Abfahrt der Tiefgarage unterbrochen werden. Es wird darum gebeten, eine kombinierte Zu- und Abfahrt zu fordern, die auch nur die unbedingt nötige Breite aufweist. Dies zugunsten eines größeren Vorgartens und damit mehr unversiegelter und begrünter Fläche. - Es ist eine zweigeschossige Tiefgarage geplant. Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet mit ausgeprägten unterirdischen Wasserströmen. Es wird darum gebeten, alle Maßnahmen zu fordern und zu überwachen, die ein Versperren/Umleiten dieser Ströme verursachen könnten. Diese Überwachung ist besonders auch in Hinsicht auf die Sicherung von Gebäuden in der Nachbarschaft angebracht (mögliches Absacken von Nachbarhäusern).

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2019, OF 711/3 Betreff: Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, beim Neubau eines Wohnhauses auf der Fläche des Glauburgbunkers folgende Punkt bei der Baugenehmigung besonders zu berücksichtigen: - Das neue Wohnhaus ist nach den vorliegenden Plänen bis an die Grenze zum Glauburgplatz geplant (ehemalige Terrassenmauer, direkt anschließend an den Spielplatz). Es ist zu vermuten, dass durch diese unmittelbare Nähe Konflikte entstehen. Es wird gebeten, hier einen gewissen Abstand zu halten. - Der geplante Vorgarten zur Schwarzburgstraße erscheint sehr schmal. Es wird darum gebeten, hier Vorgaben zu erlassen, die mehr Abstand zwischen dem Wohnhaus und dem Bürgersteig zur Schwarzburgstraße lassen, also einen tieferen Vorgarten. - Der Vorgarten soll durch eine getrennte Zu- und Abfahrt der Tiefgarage unterbrochen werden. Es wird darum gebeten, eine kombinierte Zu- und Abfahrt zu fordern, die auch nur die unbedingt nötige Breite aufweist. Dies zugunsten eines größeren Vorgartens und damit mehr unversiegelter und begrünter Fläche. - Es ist eine zweigeschossige Tiefgarage geplant. Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet mit ausgeprägten unterirdischen Wasserströmen. Es wird darum gebeten, alle Maßnahmen zu fordern und zu überwachen, die ein Versperren/Umleiten dieser Ströme verursachen könnten. Diese Überwachung ist besonders auch in Hinsicht auf die Sicherung von Gebäuden in der Nachbarschaft angebracht (mögliches Absacken von Nachbarhäusern). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5196 2019 Die Vorlage OF 711/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) Der Vertreter von ÖkoLinX-ARL war während der Abstimmung nicht anwesend.

Verknüpfte Vorlagen