Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle „Dornbusch“
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM
499 entstanden aus
Vorlage: OF 69/9 vom 18.08.2016
Betreff: Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle
"Dornbusch" Vorgang: OM 6/16 OBR 9; ST 961/16 Der Ortsbeirat begrüßt zwar, dass der Magistrat das
Anliegen, das mit der Vorlage OM 6 an ihn herangetragen wurde, innerhalb
kurzer Zeit aufgegriffen hat. Allerdings ist das Ergebnis nicht akzeptabel und
wird abgelehnt.
Die Verschiebung des Standortes um
wenige Meter nach Osten, vom Haus Nr. 3 vor das Schaufenster des Geschäfts in
dem Gebäude Am Dornbusch 1, wird von den Anliegern als Provokation empfunden.
Die untragbaren Zustände, die in der Begründung zur Vorlage OM 6
geschildert wurden, werden damit eher verstärkt als behoben. Weshalb der
Kleidercontainer am alten Standort verblieben ist und die optische
Verschandelung des Straßen- bzw. Bürgersteigbildes sich nunmehr von Haus Nr. 3
bis vor das Gebäude Nr. 1 direkt an der Rückseite des Abgangs zur
U-Bahn-Station hinzieht, ist völlig unverständlich. Insbesondere wird mit der bereits vorgenommenen
Verlagerung nicht der Anregung des Ortsbeirats in der Vorlage OM 6
entsprochen. Diese zielte auf eine Standortverlegung, welche "die Anwohner im
Bereich der Bushaltestelle (ab der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am
Dornbusch bis etwa Am Dornbusch 7) weniger belastet", ob, beispielsweise in den
nördlichen Bereich der Kreuzung Am Dornbusch/Raimundstraße oder in den Bereich
des Mittelstreifens vor dem Parkstreifen (nördlich der Kreuzung Am
Dornbusch/Platenstraße). Nach Mitteilung der Anwohner lädt der neue Standort
noch besser zur Verschmutzung ein, das Abstellen von Flaschen oder Ablegen von
Müll erfolge j etzt zwischen Kleidercontainer und
U-Bahn-Abgang. Leider dienten die so platzierten Container vielen Bürgern zum
Entsorgen von Unrat. Der Kleidercontainer trage ebenfalls zur Verschandelung
dieses Bereichs vor ihren Haustüren und Schaufenstern bei. Eine Umsetzung des
Kleidercontainers vor das Haus Am Dornbusch, wie möglicherweise ins Auge
gefasst (siehe ST 961), wäre im Übrigen nicht vermittelbar, da sich der
Ortsbeirat 9 seit Jahren dort um eine Umgestaltung mit dem Ziel der
Verbesserung der Aufenthaltsqualität an diesem für den Stadtteil Dornbusch
zentralen Platz engagiert. Ein öffentliches Bedürfnis für die Aufstellung des
Kleidercontainers in den beiden in Rede stehenden Bereichen der
U-Bahn-Haltestelle "Dornbusch" besteht nicht. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. der Vorlage OM 6 entsprechend zu verfahren und
eine Verlegung der Glascontainer an einen der vorgenannten Standorte
vorzunehmen, falls sich keine andere, weniger belastende Stelle anbietet;
2. zu prüfen und dem Ortsbeirat 9
zu berichten, wer den Altkleidercontainer aufgestellt hat und ob für die
Aufstellung des Containers an diesem Standort eine Erlaubnis erteilt wurde;
3. falls für den Standort des
Kleidercontainers keine Erlaubnis vorliegt, für dessen schnelle Entfernung
Sorge zu tragen, insbesondere wegen der Ungeeignetheit des Standortes,
keinesfalls aber nachträglich eine Erlaubnis zu erteilen. Eine möglicherweise
ins Auge gefasste Versetzung auf den Platz vor dem Haus Am Dornbusch soll auf
jeden Fall unterbleiben. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.04.2016, OM 6
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.07.2016, ST 961
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.11.2016, ST 1555
Antrag vom
05.03.2018, OF
425/9
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2898
Aktenzeichen: 92 13