Verlegung der Glascontainer am U-Bahn-Abgang auf der südlichen Seite der Straße Am Dornbusch/Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße
Begründung
U-Bahn-Abgang auf der südlichen Seite der Straße Am Dornbusch/Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße Vorgang: F 2757/16; OM 6/16 OBR 9; ST 961/16; OM 499/16 OBR 9; ST 1555/16; OIB 119/17 OBR 9; ST 2149/17 Aus den o.g. Vorgängen ist zu ersehen, dass die Problematik der Aufstellung von Glascontainern an der südlichen Ecke der Kreuzung der Straßen Am Dornbusch und Eschersheimer Landstraße eine anwohnerbelastende Problematik darstellt, die noch nicht zufriedenstellend gelöst ist. Die nicht mit dem Ortsbeirat abgestimmte Verlegung der Glascontainer vom Standort vor der Liegenschaft Am Dornbusch 3-5 vor die Liegenschaft Am Dornbusch 1 (vgl. ST 961 [2016]) hat zu keiner Verbesserung für die Anwohner geführt, die sich nach wie vor massiv beklagen. Insbesondere aber ist das Gemischtwaren-/Spielwarengeschäft in dem Haus Nr. 1, vor dessen Schaufenster die beiden Glascontainer unerwartet versetzt wurden und die Sicht auf dessen Warenauslagen sie verstellen, unzumutbar betroffen. Im persönlichen Gespräch zeigte sich die Inhaberin schwer getroffen von dieser Sichtbeeinträchtigung nebst Verunreinigung vor ihrem Schaufenster, wo sie täglich selbst reinigt. Weshalb einem Einzelhändler im Stadtteil derartig Geschäftsschädigendes zugemutet wird, obwohl die Schwierigkeiten des Einzelhandels in den Stadtteilen dem Magistrat bekannt sind, ist nicht nachvollziehbar. Nunmehr wurden im Zuge der Straßenbauarbeiten in der Straße Am Dornbusch die beiden Glascontainer entfernt, ohne dass dies von der Umgebung als ein Verlust empfunden wird. Diese Chance sollte zur Bereinigung der Situation genutzt werden, zumal die Anregung, die Standortfrage durch einen unterirdischen Glascontainer auf dem Platz vor dem Haus Dornbusch zu lösen , wozu der Ortsbeirat 9 bereit ist, einen Beitrag von 30.000 Euro aus seinem Budget beizusteuern (vgl. OIB 119 [2017]), was nach derzeitiger Kenntnis etwa den Aufstellungskosten entspricht, noch nicht abschließend bearbeitet wurde (vgl. ST 2149 [2017]). Ein Verweis auf Kosten und das Programm "Schöneres Frankfurt" erübrigt sich deshalb. Der Magistrat wird daher gebeten, nach Abschluss der Bauarbeiten in der Straße Am Dornbusch die derzeit entfernten Glascontainer nicht mehr in den Bereichen der Hausnummern 1-5 aufzustellen.