Verlegung der Glascontainer am U-Bahn-Abgang auf der südlichen Seite der Straße Am Dornbusch/Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM
2898 entstanden aus
Vorlage: OF 425/9 vom
05.03.2018 Betreff: Verlegung der Glascontainer am U-Bahn-Abgang
auf der südlichen Seite der Straße Am Dornbusch/Kreuzung mit der Eschersheimer
Landstraße Vorgang: F 2757/16; OM 6/16 OBR 9; ST 961/16;
OM 499/16 OBR 9; ST 1555/16;
OIB 119/17 OBR 9; ST 2149/17 Aus den o. g. Vorgängen ist zu ersehen, dass die
Aufstellung von Glascontainern an der südlichen Ecke der Kreuzung
Am Dornbusch/Eschersheimer Landstraße eine anwohnerbelastende
Problematik darstellt, die noch nicht zufriedenstellend gelöst ist. Die nicht mit dem Ortsbeirat abgestimmte Verlegung
der Glascontainer vom Standort vor der Liegenschaft Am Dornbusch 3 bis 5 vor
die Liegenschaft Am Dornbusch 1 (vgl. ST 961) hat zu keiner Verbesserung
für die Anwohner geführt, die sich n ach wie vor massiv
beklagen. Insbesondere aber ist das Gemischtwaren-/Spielwarengeschäft in der
Liegenschaft mit der Hausnummer 1, vor dessen Schaufenster die beiden
Glascontainer unerwartet versetzt wurden und damit die Sicht auf dessen
Warenauslagen verstellen, unzumutbar betroffen. Im persönlichen Gespräch zeigte
sich die Inhaberin schwer getroffen von dieser Sichtbeeinträchtigung nebst
Verunreinigung vor ihrem Schaufenster, wo sie täglich selbst reinigt. Weshalb einem Einzelhändler im Stadtteil derartig
Geschäftsschädigendes zugemutet wird, obwohl die Schwierigkeiten des
Einzelhandels in den Stadtteilen dem Magistrat bekannt sind, ist nicht
nachvollziehbar.
Nunmehr wurden im Zuge der
Straßenbauarbeiten in der Straße Am Dornbusch die beiden Glascontainer
entfernt, ohne dass dies von der Umgebung als ein Verlust empfunden wird.
Diese Chance sollte zur
Bereinigung der Situation genutzt werden, zumal die Anregung, die Standortfrage
durch einen unterirdischen Glascontainer auf dem Platz vor dem Haus Dornbusch
zu lösen, wozu der Ortsbeirat 9 bereit ist, einen Beitrag von 30.000 Euro aus
seinem Budget beizusteuern (vgl. OIB 119), was nach derzeitiger Kenntnis
etwa den Aufstellungskosten entspricht, noch nicht abschließend bearbeitet
wurde (vgl. ST 2149). Ein Verweis auf Kosten und das Programm "Schöneres
Frankfurt" erübrigt sich deshalb. Der Magistrat wird daher gebeten, nach Abschluss der
Bauarbeiten in der Straße Am Dornbusch die derzeit entfernten
Glascontainer nicht mehr in den Bereichen der Hausnummern 1 bis 5
aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Frage vom
19.02.2016, F 2757
Anregung an
den Magistrat vom 28.04.2016, OM 6
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.07.2016, ST 961
Anregung an den
Magistrat vom 01.09.2016, OM 499
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.11.2016, ST 1555
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.08.2017, OIB 119
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.11.2017, ST 2149
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.08.2018, ST 1654
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.04.2019, ST 771
Anregung an den
Magistrat vom 07.07.2022, OM 2507
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9
am 16.08.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat. Aktenzeichen: 66 5