Nach dem Projekt Friedrichstraße 39 - Bauprojekte besser kontrollieren, Bürger vor dauerndem Lärm und Schmutzbelastung schützen sowie bei mehreren Baustellen im Umkreis ein Baustellenzufahrtsmanagement schaffen, um Bürger vor Gefahr durch Baustellenfahrze
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
- Bauprojekte besser kontrollieren, Bürger vor dauerndem Lärm und Schmutzbelastung schützen sowie bei mehreren Baustellen im Umkreis ein Baustellenzufahrtsmanagement schaffen, um Bürger vor Gefahr durch Baustellenfahrzeuge zu schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:
- Nach dem Vorliegen von mehreren Beschwerden durch Anwohner wird die Bauaufsicht beauftragt, Baustellen schärfer auf unzulässige Lärmbelastung zu kontrollieren, eventuell auch durch automatische Dauermessung.
- Die Bauaufsicht soll darauf hinwirken, dass bei Abbruch und Baumaßnahmen immer die Baumaschinen eingesetzt werden, die sich auf dem derzeitig modernsten Stand der Technik befinden, um die Anwohner vor unzumutbaren Belästigungen zu schützen.
- Wenn es in der Umgebung mehr als eine Baustelle gleichzeitig gibt, werden Bauaufsicht und Straßenverkehrsamt beauftragt, ein Zufahrtsmanagement zu erstellen, um zu vermeiden, dass mehrere Baufahrzeuge gleichzeitig in die engen Straßen fahren oder die Anlieferung von Baufahrzeugen und Baumaterialien nachts erfolgt und Anwohner unnötig gefährdet oder belästigt werden. Begründung: Nach der Darstellung der Belästigungen im OBR 2 am 30.11.2015 durch Anwohner scheint es dringend notwendig, Maßnahmen zu ergreifen um die Anwohner vor unzumutbaren Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. So scheint es angebracht, darauf hinzuwirken, dass die Bauaufsicht die Baustellen öfter kontrolliert und die auf dem neusten Stand der Technik befindlichen Baumaschinen eingesetzt werden. Weiterhin soll ein Zufahrtsmanagement erstellt werden, um dafür Sorge zu tragen, dass die Anwohner, sowie Kinder und Jugendliche auf dem Schulweg, durch das andauerde zuparken mit Baufahrzeugen gefährdet werden. Es ist nicht Aufgabe der Anwohner, bei Lärmbelästigungen mit eigenen Messungen dem Bauherrn Verstöße nachzuweisen, sondern Aufgabe der Bauaufsicht, die Anwohner vor Gefährdungen zu schützen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2015, OF 828/2
Betreff: Nach dem Projekt Friedrichstraße 39
- Bauprojekte besser kontrollieren, Bürger vor dauerndem Lärm und
Schmutzbelastung schützen sowie bei mehreren Baustellen im Umkreis ein
Baustellenzufahrtsmanagement schaffen, um Bürger vor Gefahr durch
Baustellenfahrzeuge zu schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:
1. Nach dem Vorliegen von mehreren Beschwerden durch
Anwohner wird die Bauaufsicht beauftragt, Baustellen schärfer auf unzulässige
Lärmbelastung zu kontrollieren, eventuell auch durch automatische
Dauermessung. 2. Die
Bauaufsicht soll darauf hinwirken, dass bei Abbruch und Baumaßnahmen immer die
Baumaschinen eingesetzt werden, die sich auf dem derzeitig modernsten Stand der
Technik befinden, um die Anwohner vor unzumutbaren Belästigungen zu
schützen. 3. Wenn es in der Umgebung mehr als eine Baustelle
gleichzeitig gibt, werden Bauaufsicht und Straßenverkehrsamt beauftragt, ein
Zufahrtsmanagement zu erstellen, um zu vermeiden, dass mehrere Baufahrzeuge
gleichzeitig in die engen Straßen fahren oder die Anlieferung von Baufahrzeugen
und Baumaterialien nachts erfolgt und Anwohner unnötig gefährdet oder
belästigt werden.
Begründung: Nach der Darstellung der Belästigungen im OBR 2 am
30.11.2015 durch Anwohner scheint es dringend notwendig, Maßnahmen zu ergreifen
um die Anwohner vor unzumutbaren Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. So
scheint es angebracht, darauf hinzuwirken, dass die Bauaufsicht die Baustellen
öfter kontrolliert und die auf dem neusten Stand der Technik befindlichen
Baumaschinen eingesetzt werden. Weiterhin soll ein Zufahrtsmanagement erstellt
werden, um dafür Sorge zu tragen, dass die Anwohner, sowie Kinder und
Jugendliche auf dem Schulweg, durch das andauerde zuparken mit Baufahrzeugen
gefährdet werden. Es ist nicht Aufgabe der Anwohner, bei Lärmbelästigungen mit
eigenen Messungen dem Bauherrn Verstöße nachzuweisen, sondern Aufgabe der
Bauaufsicht, die Anwohner vor Gefährdungen zu schützen. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
07.01.2016, OF
847/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2
am 18.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4875 2016
1.
Die Vorlage OF 828/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF
847/2 für erledigt erklärt. 2.
Die
Vorlage OF 847/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Annahme bei
Enthaltung FDP