Verkehrliche Belastung der Heinrichstraße durch U-Bahn-Bauarbeiten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM
4814 entstanden aus Vorlage:
OF 691/1 vom
22.11.2015 Betreff: Verkehrliche Belastung der Heinrichstraße
durch U-Bahn-Bauarbeiten In der Heinrichstraße wurde im Zuge der Bauarbeiten
für die Fortführung der U-Bahn-Linie U 5 in das Europaviertel die
Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Diese Verkehrsführung wird noch Jahre in
dieser Weise bestehen bleiben. Die Folge sind Staus (und damit verbundener Lärm
und Dreck) bis in die Frankenallee. Die Feuerwehr benötigt mehr Zeit im
Einsatzfall, um durch den Stau fahren zu können. Dies führt zu zusätzlichen
Lärmbelästigungen der Anwohnerschaft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert,
schnellstmöglich 1.
die Einbahnstraßenregelung in der Heinrichstraße wieder einzurichten und die
östliche Straßenhälfte für das Ausrücken der Feuerwehr zu reservieren; 2. die Einbahnstraßenregelung umzukehren und die
Ampelschaltung in der Speyerer Straße anzupassen. Hierbei darf es zu keinen
Einschränkungen der Straßenbahn kommen; 3. die Parkordnung in der Heinrichstraße in
Längsparken halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn mit einer
Gehwegbreite von 2,5 Metern auf der westlichen Straßenseite sowie in
sogenanntes Schrägparken auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu ändern.
Begründung: In dem genannten Bereich Speyerer Straße -
Frankenallee - Heinrichstraße ist die Lärmbelastung ohnehin sehr hoch
(allgemeiner Verkehr, Feuerwehr) und hat sich in den letzten Jahren durch
Baustellen noch verschlimmert. Nun kommen die den U-Bahn-Bau begleitenden
Umleitungen mit ihren Begleiterscheinungen hinzu. Mit relativ einfachen und
preiswerten Maßnahmen kann der Grad der Belästigung, wenn auch nicht beseitigt,
so aber doch gemildert werden. Durch die Veränderungen der Einbahnstraßenregelung
und des Parkens wird der Verkehr in diesem Bereich verlangsamt und
gleichmäßiger verteilt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.02.2016, ST 405
Aktenzeichen: 66 0