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Verkehrliche Belastung der Heinrichstraße durch U-Bahn-Bauarbeiten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4814 entstanden aus Vorlage: OF 691/1 vom 22.11.2015 Betreff: Verkehrliche Belastung der Heinrichstraße durch U-Bahn-Bauarbeiten In der Heinrichstraße wurde im Zuge der Bauarbeiten für die Fortführung der U-Bahn-Linie U 5 in das Europaviertel die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Diese Verkehrsführung wird noch Jahre in dieser Weise bestehen bleiben. Die Folge sind Staus (und damit verbundener Lärm und Dreck) bis in die Frankenallee. Die Feuerwehr benötigt mehr Zeit im Einsatzfall, um durch den Stau fahren zu können. Dies führt zu zusätzlichen Lärmbelästigungen der Anwohnerschaft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, schnellstmöglich 1. die Einbahnstraßenregelung in der Heinrichstraße wieder einzurichten und die östliche Straßenhälfte für das Ausrücken der Feuerwehr zu reservieren; 2. die Einbahnstraßenregelung umzukehren und die Ampelschaltung in der Speyerer Straße anzupassen. Hierbei darf es zu keinen Einschränkungen der Straßenbahn kommen; 3. die Parkordnung in der Heinrichstraße in Längsparken halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn mit einer Gehwegbreite von 2,5 Metern auf der westlichen Straßenseite sowie in sogenanntes Schrägparken auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu ändern. Begründung: In dem genannten Bereich Speyerer Straße - Frankenallee - Heinrichstraße ist die Lärmbelastung ohnehin sehr hoch (allgemeiner Verkehr, Feuerwehr) und hat sich in den letzten Jahren durch Baustellen noch verschlimmert. Nun kommen die den U-Bahn-Bau begleitenden Umleitungen mit ihren Begleiterscheinungen hinzu. Mit relativ einfachen und preiswerten Maßnahmen kann der Grad der Belästigung, wenn auch nicht beseitigt, so aber doch gemildert werden. Durch die Veränderungen der Einbahnstraßenregelung und des Parkens wird der Verkehr in diesem Bereich verlangsamt und gleichmäßiger verteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 405 Aktenzeichen: 66 0