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Grundsanierung der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Raimundstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4800 entstanden aus Vorlage: OF 1014/9 vom 17.11.2015 Betreff: Grundsanierung der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Raimundstraße Vorgang: OM 431/11 OBR 9; ST 29/12 Der Magistrat wird aufgefordert, mit höchster Priorität die Grundsanierung der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Raimundstraße in beiden Fahrtrichtungen anzugehen. Begründung: Trotz partieller Reparaturmaßnahmen hat sich der Zustand der Straße in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert. Die Straße muss an vielen Stellen ausgekoffert und von Grund neu aufgebaut werden. Trotz der Tatsache, dass jeweils nach den Frostperioden der letzten Jahre Ausbesserungsarbeiten mit Kaltasphalt durchgeführt wurden, bleibt die Geschwindigkeit aufgrund des schlechten Zustandes der Fahrbahnen größtenteils auf 30 km/h reduziert. Dies ist bei dieser stark frequentierten Hauptverkehrsstraße ein unzumutbarer Zustand. Bereits im Jahr 2011 hat der Ortsbeirat 9 einer Anregung mit fast identischem Inhalt beschlossen. Leider ist seit dieser Anregung wenig geschehen. Lediglich zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Chamissostraße in Fahrtrichtung Ginnheim wurde die Fahrbahndecke saniert. Die restlichen Abschnitte bedürfen jedoch nach wie vor - und dringender denn je - der grundlegenden Sanierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.09.2011, OM 431 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 29 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 566 Antrag vom 02.03.2017, OF 196/9 Etatanregung vom 16.03.2017, EA 114 Aktenzeichen: 66 0

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