Grundsanierung der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Raimundstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM
4800 entstanden aus
Vorlage: OF 1014/9 vom
17.11.2015 Betreff: Grundsanierung der Hügelstraße zwischen
Eschersheimer Landstraße und Raimundstraße Vorgang: OM 431/11 OBR 9; ST 29/12 Der Magistrat wird aufgefordert, mit höchster
Priorität die Grundsanierung der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße
und Raimundstraße in beiden Fahrtrichtungen
anzugehen. Begründung: Trotz partieller Reparaturmaßnahmen hat sich der
Zustand der Straße in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert. Die
Straße muss an vielen Stellen ausgekoffert und von Grund neu aufgebaut werden.
Trotz der Tatsache, dass jeweils nach den Frostperioden der letzten Jahre
Ausbesserungsarbeiten mit Kaltasphalt durchgeführt wurden, bleibt die
Geschwindigkeit aufgrund des schlechten Zustandes der Fahrbahnen größtenteils
auf 30 km/h reduziert. Dies ist bei dieser stark frequentierten
Hauptverkehrsstraße ein unzumutbarer Zustand. Bereits im Jahr 2011 hat der
Ortsbeirat 9 einer Anregung mit fast identischem Inhalt beschlossen.
Leider ist seit dieser Anregung wenig geschehen. Lediglich zwischen der
Eschersheimer Landstraße und der Chamissostraße in Fahrtrichtung Ginnheim wurde
die Fahrbahndecke saniert. Die restlichen Abschnitte bedürfen jedoch nach wie
vor - und dringender denn je - der grundlegenden Sanierung. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom
22.09.2011, OM 431
Stellungnahme
des Magistrats vom 09.01.2012, ST 29
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.03.2016, ST 566
Antrag vom
02.03.2017, OF
196/9
Etatanregung vom 16.03.2017, EA 114
Aktenzeichen: 66 0