Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM
4609 entstanden aus
Vorlage: OF 1015/3 vom
02.08.2010 Betreff: Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt
Frankfurt am Main Vorgang:
M 86/10
1. Der Magistrat wird aufgefordert,
künftig die wichtigen Gebührentatbestände der Bestattungsgebührenordnung
(Anlage 5) zusammen mit dem Vortrag allen Ortsbeiratsmitgliedern vorzulegen,
damit der Ortsbeirat bereits in der ersten Runde darüber befinden kann und
diese nicht erst anfordern muss. 2. Aufgrund der geänderten Gebührentatbestände in
der Bestattungsgebührenordnung ergeben sich Fragen, deren Antworten sich weder
aus der Friedhofssatzung noch aus der Gebührenordnung entnehmen lassen. Daher
wird der Magistrat um Antwort zu folgenden Fragen gebeten: a) Bei den Bestattungsgebühren ist unter Ziffer 2.1.
und 2.2. der Umfang aufgeführt. Die Grunddekoration am Grab (Erdschale, Schale
für Blumen) sowie die Grabmatten sind weder dort noch als gesonderte Gebühr
aufgeführt. Gibt es keine Grunddekoration mehr oder ist diese Grunddekoration
versehentlich nicht unter Ziffer 2.1. und Ziffer 2.2. aufgeführt? Umfasst
dieses auch die Grabmatten? Falls Grunddekoration und Grabmatten keine
Bestandteile der Gebührentatbestände sind: Können diese unter Ziffer 2.1.,
Ziffer 2.2. oder gegebenenfalls unter einer gesondert aufgeführten Ziffer in
die Gebührensätze aufgenommen werden oder müssen sich die Hinterbliebenen
selbst um die Grunddekoration am Grab kümmern? b) Ist es nicht mehr möglich, Umbettungen (alt
Ziffer 3.1.), nachträgliche Tieferlegung Verstorbener (alt Ziffer 3.3.),
nachträgliche Erteilung der Erlaubnis zur Nutzung des Wahlgrabes als Tiefgrab
(alt Ziffer 4.1.7.), Rücknahme oder Änderung der Bestattungsart und des
Bestattungsortes (alt Ziffer 6.1.), Wiedererteilung des Nutzungsrechtes (alt
Ziffer 6.3.3.) und Transport von Kränzen zwischen den einzelnen Friedhöfen
(Ziffer 6.5.4.) vornehmen zu lassen? Falls dieses weiterhin möglich ist: Unter
welcher Ziffer sind diese in den Gebührentatbeständen enthalten? Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.01.2011, ST 54 Beratung
im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 79 4