Aufstellen von Infotafeln
Begründung
OIB 55/11 OBR 15; ST 54/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Ortsbeiratsbudget werden Gelder zur Verfügung gestellt für das Aufstellen einer Infotafel am Waldsprudel mit Erläuterungen zur ehemaligen und heutigen Quellensituation am Hang des Pfingstberges das Aufstellen einer Infotafel zu den ehemaligen Mühlen, Mühlwehren und -gräben das Aufstellen einer Infotafel im Bereich des geplanten GrünGürtelParks mit Hinweisen zu ehemaligen Römervillen, Römerstraßen und ähnlichen historischen Elementen im Bereich Nieder-Eschbach (keine genauen Karten oder Ortsangaben). Begründung: In der o. g. Stellungnahme wurde das Ansinnen des OBR abgelehnt. Zentrales Argument in der Begründung war "Natur- und Landschaftsschutz, im Besonderen des ungestörten Landschaftsbildes". Das Verwenden dieses Arguments zeigt eine gewisse Ortsunkenntnis des Sachbearbeiters - an den angesprochenen Stellen gibt es mehrere Orte, an denen weder etwas Schützenswertes noch Sehenswertes zu finden ist. So könnten diese Hinweistafeln am Straßenrand aufgestellt werden, wo sie niemanden stören.