Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz - Sachstandsanfrage
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM
4592 entstanden aus
Vorlage: OF 928/1 vom
18.04.2019 Betreff: Haltestellen für den Bücherbus der
städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz - Sachstandsanfrage
Vorgang: OM 4015/18 OBR
1 Der Magistrat wird aufgefordert, zu der Anregung vom
27.11.2018, OM 4015, gegenüber dem Ortsbeirat Stellung zu nehmen und baldmöglichst auf dem sogenannten Schönplatz und
möglichst auch auf dem Schulhof von Karmeliterschule und Weißfrauenschule
Haltestellen für den regelmäßigen wöchentlichen Besuch des Bücherbusses der
Fahrbibliothek der Stadtbücherei einzurichten. Begründung: Die Planung wurde bisher weder umgesetzt noch
vorgestellt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.11.2018, OM 4015
Antrag vom
02.09.2019, OF
1063/1
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5158
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.02.2020, ST 159
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1
am 17.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1
am 29.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1
am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1
am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41 2