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Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 550 „Bockenheim Süd“

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4545 entstanden aus Vorlage: OF 773/2 vom 11.09.2015

Betreff: Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 550 "Bockenheim Süd" Vorgang: OM 2929/09 OBR 2; ST 547/09 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, in welchen Zeitrahmen die laut Bebauungsplan Nr. 550 zeichnerisch festgesetzten 515 Baumpflanzungen nunmehr komplettiert werden können. Begründung: Obgleich der Begründungsteil zum Bebauungsplan Nr. 550 die Wichtigkeit von Baumpflanzungen zwecks ökologischen Ausgleichs unterstreicht, wurden die entsprechenden Ziele a dato noch nicht vollständig erreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2