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Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 .Bockenheim Süd.

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 "Bockenheim Süd" Vorgang: ST 547/09 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, in welchen Zeitrahmen die lt. Bebauungsplan 550 zeichnerisch festgesetzten 515 Baumpflanzungen nunmehr komplettiert werden können. Begründung: Obgleich der Begründungsteil zum Bebauungsplan 550 die Wichtigkeit von Baumpflanzungen zwecks ökologischen Ausgleichs unterstreicht, wurden die entsprechenden Ziele a dato noch nicht vollständig erreicht.

Inhalt

Antrag vom 11.09.2015, OF 773/2

Betreff: Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 "Bockenheim Süd" Vorgang: ST 547/09 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, in welchen Zeitrahmen die lt. Bebauungsplan 550 zeichnerisch festgesetzten 515 Baumpflanzungen nunmehr komplettiert werden können. Begründung: Obgleich der Begründungsteil zum Bebauungsplan 550 die Wichtigkeit von Baumpflanzungen zwecks ökologischen Ausgleichs unterstreicht, wurden die entsprechenden Ziele a dato noch nicht vollständig erreicht.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 47
OBR 2
TO II, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4545 2015 Die Vorlage OF 773/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle