Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 .Bockenheim Süd.
Begründung
Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 "Bockenheim Süd" Vorgang: ST 547/09 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, in welchen Zeitrahmen die lt. Bebauungsplan 550 zeichnerisch festgesetzten 515 Baumpflanzungen nunmehr komplettiert werden können. Begründung: Obgleich der Begründungsteil zum Bebauungsplan 550 die Wichtigkeit von Baumpflanzungen zwecks ökologischen Ausgleichs unterstreicht, wurden die entsprechenden Ziele a dato noch nicht vollständig erreicht.
Inhalt
Antrag vom 11.09.2015, OF 773/2
Betreff: Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 "Bockenheim Süd" Vorgang: ST 547/09 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, in welchen Zeitrahmen die lt. Bebauungsplan 550 zeichnerisch festgesetzten 515 Baumpflanzungen nunmehr komplettiert werden können. Begründung: Obgleich der Begründungsteil zum Bebauungsplan 550 die Wichtigkeit von Baumpflanzungen zwecks ökologischen Ausgleichs unterstreicht, wurden die entsprechenden Ziele a dato noch nicht vollständig erreicht.