Erwerb des Objekts Jordanstraße 11
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird unter Hinweis auf Eilbedürftigkeit gem. § 4 Abs. 10 S. 4 GOOBR gebeten, das Objekt "Jordanstraße 11" zu erwerben. Darüber hinaus ist hierzu trotz schwieriger Rechtslage die Ausübung des Vorkaufsrechts i m Erhaltungssatzungsgebiet zu prüfen. Begründung: Im Wege der Zwangsvollstreckung wird das mit Blatt 6332 im Grundbuch von Bockenheim eingetragene Grundstück mit Terminsbestimmung zum Freitag, 12. April 2019, 11:00 Uhr versteigert. Der Verkehrswert des Wohn- und Geschäftshauses ist auf 2.250.000,00 € festgelegt. Der bedeutend höhere Marktwert der Immobilie lässt wg. des zu erwartenden Renditeinteresses im Erhaltungssatzungsgebiet E47/E48 ungünstige städtebauliche Entwicklungen befürchten. Die Zuführung zum städtischen Vermögen - etwa zum Bestand der ABG Frankfurt-Holding - ist somit zum Wohle der Allgemeinheit geboten. Andererseits ist in Bezug zu diesem Versteigerungsverfahren auch das Vorkaufsrecht der Stadt geltend zu machen, um eine Umgehung des Vorkaufrechts der Kommune und der damit verbundenen Möglichkeit der Einflussnahme durch Abwendungserklärung zu verhindern.