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Ladestation für Elektrofahrzeuge frei halten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4462 entstanden aus Vorlage: OF 657/1 vom 23.08.2015 Betreff: Ladestation für Elektrofahrzeuge frei halten Entlang der Pariser Straße befinden sich einige Parkbuchten mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die Ladestationen können nicht genutzt werden, da die Parkplätze, auf denen die Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs stehen müssen, ständig belegt sind. Im Gebiet herrscht hoher Parkdruck (Messe, Büros etc.) und die Parkbuchten vor den Ladestationen sind nicht speziell gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die Parkbuchten, die benötigt werden, um die Ladestationen nutzen zu können, als Flächen auszuweisen, die nur für Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen belegt werden dürfen; 2. Autofahrer an den Parkbuchten durch eine entsprechende Beschilderung über die Konsequenzen widerrechtlichen Parkens (Abschleppen, Höhe des Bußgelds) zu informieren; 3. durch das Ordnungsamt, vor allem im ersten halben Jahr nach Einrichtung der "Lade-Parkplätze", Fahrzeuge, die dort parken und damit verhindern, dass Elektrofahrzeuge aufgetankt werden können, konsequent abzuschleppen. Begründung: Die Parkbuchten vor den Ladestationen sind an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden lang belegt. Wenn hier Elektrofahrzeuge tanken sollen, muss man entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit die Fahrzeuge für den Ladevorgang stehen bleiben können. Parken in zweiter Reihe ist nicht möglich, dazu ist die Pariser Straße zu schmal. Die aktuelle Situation ist so, dass man die Ladestationen auch abbauen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1644 Aktenzeichen: 32 1