Ladestation für Elektrofahrzeuge frei halten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM
4462 entstanden aus Vorlage:
OF 657/1 vom
23.08.2015 Betreff: Ladestation für Elektrofahrzeuge frei
halten Entlang der Pariser Straße befinden sich einige
Parkbuchten mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die Ladestationen können
nicht genutzt werden, da die Parkplätze, auf denen die Elektrofahrzeuge während
des Ladevorgangs stehen müssen, ständig belegt sind. Im Gebiet herrscht hoher
Parkdruck (Messe, Büros etc.) und die Parkbuchten vor den Ladestationen sind
nicht speziell gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert, 1. die Parkbuchten, die benötigt
werden, um die Ladestationen nutzen zu können, als Flächen auszuweisen, die nur
für Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen belegt werden dürfen; 2. Autofahrer an den Parkbuchten durch eine entsprechende Beschilderung über die Konsequenzen
widerrechtlichen Parkens (Abschleppen, Höhe des Bußgelds) zu informieren;
3. durch das Ordnungsamt, vor allem im ersten halben
Jahr nach Einrichtung der "Lade-Parkplätze", Fahrzeuge, die dort parken und
damit verhindern, dass Elektrofahrzeuge aufgetankt werden können, konsequent
abzuschleppen. Begründung: Die Parkbuchten vor den Ladestationen sind an sieben
Tagen in der Woche 24 Stunden lang belegt. Wenn hier Elektrofahrzeuge tanken
sollen, muss man entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit die Fahrzeuge für den
Ladevorgang stehen bleiben können. Parken in zweiter Reihe ist nicht möglich,
dazu ist die Pariser Straße zu schmal. Die aktuelle Situation ist so, dass man die
Ladestationen auch abbauen könnte. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.11.2015, ST 1644
Aktenzeichen: 32 1