Ladestation für Elektrofahrzeuge frei halten
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
frei halten Entlang der Pariser Straße befinden sich einige Parkbuchten mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die Ladestationen können nicht genutzt werden, da die Parkplätze, auf denen die E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs stehen müssen, ständig belegt sind. Im Gebiet herrscht hoher Parkdruck (Messe, Büros etc.) und die Parkbuchten vor den Ladestationen sind nicht speziell gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat wie folgt aufgefordert:
- Die Parkbuchten, die benötigt werden, um die Ladestationen nutzen zu können, sind als Flächen auszuweisen, die nur für Ladevorgänge von E-Fahrzeugen belegt werden dürfen.
- An den Parkbuchten sollen Autofahrer über entsprechende Beschilderung über die Konsequenzen widerrechtlichen Parkens (Abschleppen, Höhe des Bußgelds) informiert werden.
- Das Ordnungsamt soll vor allem im ersten halben Jahr nach Einrichtung der "Lade-Parkplätze" Fahrzeuge, die dort parken und damit verhindern, dass Elektrofahrzeuge aufgetankt werden können, konsequent abschleppen lassen. Begründung: Die Parkbuchten vor den Ladestationen sind an 7 Tagen/Woche 24 Std. belegt. Wenn hier E-Fahrzeuge tanken sollen, muss man entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit die Fahrzeuge für den Ladevorgang stehen bleiben können. Parken in 2ter Reihe ist nicht möglich, dazu ist die Pariser Straße zu schmal. Die aktuelle Situation ist so, dass man die Ladestationen auch abbauen könnte.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2015, OF 657/1
Betreff: Ladestation für Elektrofahrzeuge
frei halten Entlang der Pariser Straße befinden sich einige
Parkbuchten mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die Ladestationen können
nicht genutzt werden, da die Parkplätze, auf denen die E-Fahrzeuge während des
Ladevorgangs stehen müssen, ständig belegt sind. Im Gebiet herrscht hoher
Parkdruck (Messe, Büros etc.) und die Parkbuchten vor den Ladestationen sind
nicht speziell gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat wie folgt
aufgefordert: 1. Die Parkbuchten, die benötigt
werden, um die Ladestationen nutzen zu können, sind als Flächen auszuweisen,
die nur für Ladevorgänge von E-Fahrzeugen belegt werden dürfen. 2. An den Parkbuchten sollen Autofahrer über
entsprechende Beschilderung über die Konsequenzen widerrechtlichen Parkens
(Abschleppen, Höhe des Bußgelds) informiert werden. 3. Das Ordnungsamt soll vor allem im ersten halben
Jahr nach Einrichtung der "Lade-Parkplätze" Fahrzeuge, die dort
parken und damit verhindern, dass Elektrofahrzeuge aufgetankt werden können,
konsequent abschleppen lassen. Begründung: Die Parkbuchten vor den Ladestationen sind an 7
Tagen/Woche 24 Std. belegt. Wenn hier E-Fahrzeuge tanken sollen, muss man
entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit die Fahrzeuge für den Ladevorgang
stehen bleiben können. Parken in 2ter Reihe ist nicht möglich, dazu ist die
Pariser Straße zu schmal. Die aktuelle Situation ist so, dass man die
Ladestationen auch abbauen könnte. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1
am 08.09.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4462 2015
Die
Vorlage OF 657/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme