Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST
1205
Betreff: Ausdehnung der
Erhaltungssatzung Nr. 31 Im Rahmen der Vorbereitung der Erhaltungssatzung
Nr. 31 für den Ortskern von Bergen wurde der in der Anregung bezeichnete
Bereich im Jahr 2005 untersucht. Er wurde damals als Gebiet mit "eigenen
städtebaulichen Merkmalen" eingeschätzt und daher nicht in den Geltungsbereich
der Satzung miteinbezogen. Gegen eine Erhaltungssatzung gem. § 172 (1)
Nr. 1 BauGB für diesen Bereich, d.h. zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart
des Gebietes, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Der Magistrat wird eine Vorlage für eine
Erhaltungssatzung vorbereiten. In Abhängigkeit von einer zu aktualisierenden
Bestandsaufnahme der städtebaulichen Strukturen ist über einen geeigneten
Geltungsbereich zu entscheiden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.06.2010, OM 4323
Antrag vom
29.01.2012, OF
100/16 (nicht öffentlich)