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Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1205 Betreff: Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31 Im Rahmen der Vorbereitung der Erhaltungssatzung Nr. 31 für den Ortskern von Bergen wurde der in der Anregung bezeichnete Bereich im Jahr 2005 untersucht. Er wurde damals als Gebiet mit "eigenen städtebaulichen Merkmalen" eingeschätzt und daher nicht in den Geltungsbereich der Satzung miteinbezogen. Gegen eine Erhaltungssatzung gem. § 172 (1) Nr. 1 BauGB für diesen Bereich, d.h. zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Der Magistrat wird eine Vorlage für eine Erhaltungssatzung vorbereiten. In Abhängigkeit von einer zu aktualisierenden Bestandsaufnahme der städtebaulichen Strukturen ist über einen geeigneten Geltungsbereich zu entscheiden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4323 Antrag vom 29.01.2012, OF 100/16 (nicht öffentlich)

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