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Freies Parken dank Personalmangel im Ordnungsamt ?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1969 Betreff: Freies Parken dank Personalmangel im Ordnungsamt ? Zu 1.: Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes ist berechtigt das Entfernen von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen im Rahmen geltendes Rechts anzuordnen. Sie wendet es allerdings nur ausnahmsweise an, da die Stadt Frankfurt am Main zur Überwachung des ruhenden Verkehrs bereits vor Jahren eine eigene Hilfspolizei, die städtische Verkehrspolizei, gegründet hat. Diese Maßnahme hat dazu geführt, dass sowohl die Kontrolldichte, wie auch die erfolgte Abschleppungen deutlich zugenommen haben. Unser Konzept ist mittlerweile zu einem Vorbild für andere Kommunen geworden, die sich von uns beraten lassen, weil sie einen ähnlichen Weg gehen wollen. Repressive Maßnahmen sind vor allem dann wirksam, wenn die äußeren Umstände die Einhaltung von Verkehrsregeln unterstützen. Ausreichend Parkraum ist somit eine wichtige Voraussetzung, um verbotswidrigem Parken entgegenzuwirken. Ohne ausreichenden Parkraum besteht immer die Gefahr, dass einzelne Überwachungsaktionen regelhaft nur zu einer Verlagerung der Probleme auf andere Straßen führen. Des Weiteren übt die Bußgeldhöhe Einfluss auf das Verkehrsverhalten aus. Diese ist in Deutschland sehr gering; allerdings hat der Magistrat keinen Einfluss auf die Höhe dieser Bußgelder. Dazu bedürfte es einer Anpassung des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs. Zu 2. bis 5. Da mit der Trennung der Stadtpolizei und der städtischen Verkehrspolizei eine erhebliche Verbesserung eingetreten ist und der Magistrat in der jüngeren Vergangenheit neue Stellen bei der städtischen Verkehrspolizei geschaffen hat und falls notwendig weitere schaffen wird, sieht der Magistrat die Fragen 2. bis 5. als erledigt an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4260