Freies Parken dank Personalmangel im Ordnungsamt ?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.10.2019, ST 1969 Betreff: Freies Parken dank Personalmangel im
Ordnungsamt ? Zu 1.: Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes ist berechtigt das
Entfernen von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen im Rahmen geltendes Rechts
anzuordnen. Sie wendet es allerdings nur ausnahmsweise an, da die Stadt
Frankfurt am Main zur Überwachung des ruhenden Verkehrs bereits vor Jahren eine
eigene Hilfspolizei, die städtische Verkehrspolizei, gegründet hat. Diese
Maßnahme hat dazu geführt, dass sowohl die Kontrolldichte, wie auch die
erfolgte Abschleppungen deutlich zugenommen haben. Unser Konzept ist
mittlerweile zu einem Vorbild für andere Kommunen geworden, die sich von uns
beraten lassen, weil sie einen ähnlichen Weg gehen wollen. Repressive Maßnahmen sind vor allem dann wirksam,
wenn die äußeren Umstände die Einhaltung von Verkehrsregeln unterstützen.
Ausreichend Parkraum ist somit eine wichtige Voraussetzung, um verbotswidrigem
Parken entgegenzuwirken. Ohne ausreichenden Parkraum besteht immer die Gefahr,
dass einzelne Überwachungsaktionen regelhaft nur zu einer Verlagerung der
Probleme auf andere Straßen führen. Des Weiteren übt die Bußgeldhöhe Einfluss auf das
Verkehrsverhalten aus. Diese ist in Deutschland sehr gering; allerdings hat der
Magistrat keinen Einfluss auf die Höhe dieser Bußgelder. Dazu bedürfte es einer
Anpassung des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs. Zu 2. bis 5. Da mit der Trennung der Stadtpolizei und der
städtischen Verkehrspolizei eine erhebliche Verbesserung eingetreten ist und
der Magistrat in der jüngeren Vergangenheit neue Stellen bei der städtischen
Verkehrspolizei geschaffen hat und falls notwendig weitere schaffen wird, sieht
der Magistrat die Fragen 2. bis 5. als erledigt an. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.02.2019, OM 4260